Säumniszuschläge auf Einkommensteuervorauszahlungen

Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken1. Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 % des abgerundeten rückständigen

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Säumniszuschläge in Kindergeldfällen und ihre monatsweise Abrechnung

Säumniszuschläge für fällige Kindergeldrückforderungen sind in einem Abrechnungsbescheid nach Art, Zeitraum und Betrag getrennt aufzuführen; die Abrundung auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag erfolgt monatsbezogen. Das gilt auch für Erstattungsans

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Einkommensteuervorauszahlungen auch für zukünftige Jahre

Das Finanzamt ist nach § 37 Abs. 3 Satz 1 EStG -in Übereinstimmung mit dessen Zweck der Verstetigung des Steueraufkommens- berechtigt, Vorauszahlungen über den laufenden Veranlagungszeitraum hinaus festzusetzen. Vorauszahlungsbescheide dürfen mithin nicht

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Der Streit um die Säumniszuschläge

Über Grund und Höhe von Säumniszuschlägen ist im Verfahren gegen einen entsprechenden Abrechnungsbescheid zu entscheiden. Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszus

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Zustellung Steuerbescheid

Steuerbescheide in der Praxis Beweislast für die Zustellung von Bescheiden Der Beginn von Widerspruchs- oder Einspruchsfristen, eine einhergehende Rechtskraft, sowie die Zulässigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen gehen oft mit der Zustellung von Verwaltun

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