Steuerermäßigung Förderungen

Steuerermäßigung Förderungen ======================================================== Seit dem 1. Januar 2024 ist sie in Kraft, die neue Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM. Neben den heiß diskutierten Fördermaßnahmen für klimaschonende Heiztechnik, legt die neue Richtlinie auch die Förderungen für Fenster und Haustüren fest. Wer in 2024 plant Fenster und oder Haustüren anzuschaffen, hat neben dem KfW-Wohngebäude Kredit 261 zwei Fördermöglichkeiten zur Auswahl: Steuerermäßigung gemäß §35c EStG Förderung per BAFA BEG EM Steuerermäßigung gemäß §35c EStG? Im ersten und zweiten Jahr kann der Endverbraucher bis zu 14.000 Euro steuerlich geltend machen und im dritten Jahr bis zu 12.000 Euro. Die Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen direkt mit bis zu 50 % abgesetzt werden. Allgemeine Voraussetzung ist, dass das begünstigte Objekt bei der Umsetzung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist. Was sind die Vor- und Nachteile einer Steuerermäßigung gemäß §35c EStG? Der Vorteil einer steuerlichen Abschreibung nach EStG §35c ist, dass Immobilienbesitzer keinen Energieeffizienzexperten hinzuziehen müssen. Ob sich die Steuerermäßigung finanziell mehr lohnt, als eine direkte Förderung via BAFA BEG EM, ist abhängig vom Einkommen der Bauherrschaft. Ein Nachteil ist es, dass nur energetische Baumaßnahmen an selbstgenutzten eigenen Wohngebäuden gefördert werden. Was sind die Vor- und Nachteile einer Förderung per BAFA BEG EM? Der Vorteil einer Förderung per BAFA BEG EM ist die direkte finanzielle Bezuschussung nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahme. Endverbraucher müssen nicht, wie bei der steuerlichen Abschreibung nach EStG §35c, bis zu drei Jahre auf die Bezuschussung warten. Nachteile sind die Beauftragung sowie die Kosten für den Energieeffizienzexperten. Gerne sind wir Ihnen bei der Neuanschaffung der Fenster und den dazugehörigen Anträgen behilflich. Melden Sie sich telefonisch oder per Mail um einen Termin mit uns zu vereinbaren!

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20 % Steuerermäßigung auch bei Neubauten sichern

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Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

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Dr. Jörg Heiler

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