Stimmnachahmung per KI verletzt Persönlichkeitsrecht

Ein Gericht in Peking hat ein wegweisendes Urteil gefällt, wonach die Nachahmung der Stimme einer Person durch KI ohne deren Erlaubnis eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte darstellt. Synchronsprecherin geht gegen Hörbücher mit ihrer Stimme vor Eine Synchronsprecherin hatte herausgefunden, dass ihre Stimme ohne ihre Zustimmung für Hörbücher verwendet worden war, die im Internet kursierten. Daraufhin verklagte sie fünf Unternehmen, die an der unberechtigten Verwendung ihrer Stimme beteiligt waren, u.a. ein Kulturmedienunternehmen, das ihre Aufnahmen zur Verfügung stellte, ein Entwickler von KI-Software und der Betreiber einer App zur Synchronisation. Die Stimme war Berichten zufolge mithilfe von künstlicher Intelligenz bearbeitet worden. Die Klägerin forderte aufgrund der Rechtsverletzung Schadensersatz. Stimmnachahmung verletzt Persönlichkeitsrecht Das Pekinger Gericht stellte fest, dass das Kulturmedienunternehmen Sprachaufnahmen der Klägerin ohne deren Erlaubnis an den Softwareentwickler geschickt hatte. Das Softwareunternehmen verwendete dann künstliche Intelligenz, um die Stimme der Klägerin nachzuahmen und bot die KI-generierten Produkte zum Verkauf an. Nach Einschätzung des Gerichts ahmte die von der KI generierte Stimme die Stimmeigenschaften, die Intonation und den Aussprachestil der Klägerin in hohem Maße nach. Dieser Grad an Ähnlichkeit habe die Identifizierung der Stimme der Klägerin ermöglicht. Dies stelle eine Persönlichkeitsverletzung dar, weshalb das Gericht anordnete, dass die beiden Unternehmen umgerechnet 34.500 Dollar Entschädigung an die Klägerin zahlen mussten. Die übrigen Beklagten wurden nicht wegen vorsätzlicher Persönlichkeitsverletzung haftbar gemacht, da sie das KI-generierte Sprachprodukt unwissentlich verwendet hatten. Gericht mahnt Vorsicht bei Stimmnachahmungen an Das Gericht forderte Unternehmen in seiner Pressemitteilung zum Verfahren auf, bei der Verwendung von KI zur Verarbeitung oder Generierung von Stimmen und Bildern Vorsicht walten zu lassen, und betonte, wie wichtig es sei, eine vorherige Erlaubnis der beteiligten Personen einzuholen. Kommentar von Rechtsanwalt Plutte Bei dem Urteil dürfte es sich um die weltweit erste Gerichtsentscheidung zur Zulässigkeit der Generierung und Nutzung von KI-generierten, nachgeahmten Stimmen handeln. Das Urteil dürfte dem Gunde nach auf die deutsche Rechtslage übertragbar sein. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ist seit langem anerkannt, zum Beispiel in Gestalt des Rechts am eigenen Bild oder des Rechts am gesprochenen Wort. Letzteres umfasst den Schutz vor unautorisierten Aufnahmen und Verbreitung von Gesprächen, aber auch der Verwendung der Stimme einer Person ohne deren Zustimmung, insbesondere für kommerzielle Zwecke. Welche technischen Mittel hierbei verwendet werden, ist gleichgültig. Mit anderen Worten: ob eine Stimme im Original aufgezeichnet und auf den gewünschten Inhalt zugeschnitten wird oder ob eine KI die Stimme der Person künstlich generiert, macht rechtlich keinen Unterschied das Ergebnis zählt. Sicher ist, dass die betroffene Person von Verletzern Unterlassung sowie Ersatz von Anwaltskosten verlangen darf. Gerade bei kommerzieller Nutzung der KI-generierten Stimme dürften meist auch Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz bestehen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs wiederum hängt an den Umständen des Einzelfalls. Die in Peking zugesprochene Entschädigung in Höhe von 34.500 Dollar ist daher nicht aussagekräftig dafür, was in Deutschland zugesprochen würde. Der Beitrag Stimmnachahmung per KI verletzt Persönlichkeitsrecht erschien zuerst auf Kanzlei Plutte, verfasst von Niklas Plutte.

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