Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Unsere Mandantin hatte einen Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten erhalten. Darin hieß es: Sie werden angeklagt, sich als Unfallbeteiligte nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt zu haben, bevor Sie zugusten anderer Unfallbeteiligter und des Geschädigten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs (usw.) ermöglicht hatten. Vergehens des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, strafbar nach §§ 142 Abs.1 und 5, 53 Strafgesetzbuch. Als Strafe waren 750,00 € festgesetzt worden. Unsere Mandantin berichtete, daß sie zwar beim Ausparken an ein anderes Auto gestoßen war, aber keine Schäden gesehen hatte. Es habe aber aber einen lauten Knall gegeben. Sie wollte Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen und das taten wir. Aus der Akte ergab sich, daß mehrere Zeugen den Knall gehört hatten. Anderseits stellte die Polizei fest, daß die Kratzer an dem anderen Auto von der Höhe nicht zu den Kratzern auf dem Wagen unserer Mandantin paßten. Deswegen schien ein Freispruch möglich. Der Halter des anderen Fahrzeugs aber schilderte, daß der Schaden an seinem Wagen nicht in einem Kratzer bestand oder bloß in dem eingedrückten Nummernschild. Vielmehr war der ganze, aus Plastik bestehende vordere Teil seines Wagens angeknackst und nach hinten verschoben. Dadurch erklärte sich auch der Knall. Als letzte Verteidigungsmöglichkeit blieb nur noch, auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage hinzuwirken, um eine höhere Geldstrafe zu verhindern. Am Ende waren Gericht und Staatsanwaltschaft damit einverstanden und das Verfahren wurde eingestellt. Die Mandantin wurde nicht verurteilt, muß aber 750,00 € an die Kindernothilfe zahlen.

zum Artikel gehen

Unfallflucht: Auto angefahren und Ampel verbogen

Aus dem Staub gemacht hat sich ein Autofahrer, der am Dienstagnachmittag in der Dittelbrunner Straße in Schweinfurt ein vor einer Metzgerei geparktes Auto angefahren und Schaden von 800 Euro angerichtet hat. Ein aufmerksamer Zeuge hat laut Polizei den Unf

zum Artikel gehen

Tipp: Strafbefehl – was nun?

Mit dem Erlass eines Strafbefehls können strafrechtliche Ermittlungsverfahren im schriftlichen Verfahren ohne Gerichtsverhandlung beendet werden. Der Strafbefehl bekommt die Wirkung eines Urteiles, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung d

zum Artikel gehen

Strafbefehl, Gerichtsverhandlung wegen Beleidigung

Unser spätere Mandant war auf einem Parkplatz eingeparkt worden. Die Frau, die ihn eingeparkt hatte, kam nach einigen Minuten vom Einkaufen, entschuldigte sich aber nicht und regierte auch sonst nicht. Unser Mandant wurde daraufhin sauer. Die Frau behaupt

zum Artikel gehen

Fehlende Papiere und Arbeitserlaubnis

Ortenau (st) Sechs Gastronomiebetriebe in Kehl und Appenweier wurden am 21. August durch Einsatzkräfte des Hauptzollamts Lörrach einer Prüfung unterzogen. Bereits in der ersten Lokalität, einem Restaurant in der Kehler Innenstadt, konnte ein aserbaidschan

zum Artikel gehen

Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung

Ein späterer Mandant erhielt einen Brief von der Polizei Berlin wegen des Vorwurfs der Beleidigung (Belehrung/schriftliche Äußerung im Strafverfahren). Er soll bei einem Streit um einen Parkplatz zu einer Frau gesagt haben, sie sei ein blödes Stück Sch

zum Artikel gehen