Umsetzung der 3G-Regel an der TU Berlin: Krisenstab erstellte FAQ-Liste

Wie muss die 3G-Regel für Beschäftigte an der TU Berlin umgestezt werden? Für zahlreiche Mitglieder der Universität stellen sich Fragen. Der Krisenstab hat dazu eine umfangreiche FAQ-Liste erstellt. Alle Detailregelung im Überblick finden Sie unten. Seit dem 24. November 2021 gelten die neuen Regelungen des betrieblichen Infektionsschutzes in §28 b des Infektionsschutzgesetzes. Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impfnachweis oder gültigen Genesenennachweis oder eine aktuelle Bescheinigung über einen negativen Coronatest mitführen. Außerdem müssen die Arbeitgeber kontrollieren, ob die Beschäftigten dieser Verpflichtung nachkommen und dies entsprechend dokumentieren.  https://www.tu.berlin/themen/coronavirus/arbeiten-und-dienstleistungen/3g-regeln-fuer-beschaeftigte/

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Umsetzung der 3G-Pflicht für Beschäftigte – der Krisenstab informiert

Seit dem 24. November 2021 gelten die neuen Regelungen des betrieblichen Infektionsschutzes in §28 b des Infektionsschutzgesetzes. Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impfnachweis oder gültigen Genesenennachweis oder eine aktuelle Bes

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Krisen-Telefon für Mitarbeiter*innen der TU Berlin

Die TU Berlin bietet ab dem 19.11.2020 und bis auf Weiteres für alle Mitarbeiter*innen ein Krisen-Telefon zur psycho-sozialen Beratung an.Das Krisen-Telefon….… versteht sich als soziale Brücke zu den Mitarbeiter*innen der TU Berlin.… berät zu persönlichen

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Ab 1. April 2022: Maskenpflicht bleibt – 3G-Regel fällt weg

In den Gebäuden der TU Berlin besteht auch weiterhin Maskenpflicht. Das beschloss der Krisenstab der Universität. Gleichzeitig fällt ab 1. April 2022 die 3G-Regel weg und damit auch die Kontrolle der Anwendung in der Lehre. Demzufolge entfällt auch die an

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Mit Stufenplan durch das Hybridsemester

Die Berliner Hochschulen starten in das kommende Wintersemester 2020/21 mit dem Ziel, dass die rund 190.000 Studierenden so oft wie möglich vor Ort ihrem Studium nachgehen und möglichst alle Prüfungen absolvieren können. Digitale Lehrangebote werden jedoc

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Corona-Impfung: Impfpriorisierung für Beschäftigte der TU Berlin

Mit der jüngsten Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (§ 4, (1) Nr. 8) hat der Gesetzgeber Personen, die an Hochschulen beschäftigt sind, der Gruppe der Personen mit erhöhter Priorität für einen Anspruc

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