Alle Beschäftigten der TU Berlin sind ab dem 24. November 2021 verpflichtet, eine der 3G-Regeln zu erfüllen, um auf dem Campus und in den Gebäuden der TU Berlin arbeiten, lehren und forschen zu können. Alle Beschäftigten, die auf dem Campus arbeiten, müssen das rechtzeitig bei ihrer*ihrem Vorgesetzten anmelden. Diese*r führt einen sogenannten Einsatzplan für eine mögliche Infektionskettenverfolgung. Die 3G-Regel für Student*innen bleibt unberührt. Weitere, detailliertere Regelungen werden in Kürze folgen.
Wie muss die 3G-Regel für Beschäftigte an der TU Berlin umgestezt werden? Für zahlreiche Mitglieder der Universität stellen sich Fragen. Der Krisenstab hat dazu eine umfangreiche FAQ-Liste erstellt. Alle Detailregelung im Überblick finden Sie unten. Seit
zum Artikel gehenSeit dem 24. November 2021 gelten die neuen Regelungen des betrieblichen Infektionsschutzes in §28 b des Infektionsschutzgesetzes. Beschäftigte müssen bei Betreten der Arbeitsstätte einen Impfnachweis oder gültigen Genesenennachweis oder eine aktuelle Bes
zum Artikel gehenKurz vor der Sommerpause meldet sich TU-Präsident Christian Thomsen mit seinem Bulletin bei allen Beschäftigten: „Vor fast genau einem Jahr hatte ich Sie in meinem Bulletin gefragt: Was denken Sie über eine Drei-Tage-Woche im Büro und zwei Tage im Homeoff
zum Artikel gehenVerstärkung gesucht! Was wir als selbstverständlich sehen: Pünktliches, faires GehaltWeiterbildungsmöglichkeitenAufstiegsmöglichkeitenKeine verpflichtende SamstagsarbeitFreitag Nachmittag frei Warum Wir?Bei uns bis
zum Artikel gehenBis einschließlich 31. März 2022 gelten an der TU Berlin die aktuellen Corona-Regelungen weiter. Dazu zählen insbesondere erweiterte Pflicht zum Angebot der Arbeit im Homeoffice, die 3G-Regel am Arbeitsplatz und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auf
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