Vorsicht bei Vorladung als Zeuge durch Polizei!

Es hat sich in den letzten Monaten / Jahren eingeschlichen, dass die Polizei oftmals Vorladungen an vermeintliche Zeugen eines Strafverfahrens versendet. Der Zeuge, der nicht weiß, worum es geht, erscheint bei der Polizei und wird dort mit der netten Einleitung überrumpelt, dass er im vorliegenden Verfahren nicht als Zeuge sondern als Beschuldigter in Frage kommt. An dieser Stelle ist es oftmals schon fast zu spät. Die Aufregung ist groß und der Impuls, auf polizeiliche Fragen zu antworten erhöht sich enorm, wenn der / die Polizist/in direkt vor einem sitzt. Die erforderliche Belehrung als Beschuldigter wird meist unzureichend sein und in der Aufregung ohnehin nicht wirklich wahrgenommen. Sobald der ursprünglich als harmloser Zeuge geladene Beschuldigte sich einlässt, wird es immer schwieriger, unvorteilhafte Einlassungen wieder aus der Welt zu bekommen. Ich habe in der letzten Zeit vermehr angebliche Zeuge zur Polizei begleitet, die vor Ort plötzlich als Beschuldigte belehrt wurden. Auch wurde mehrfach versucht, durch Zeugenbefragung eine Beschuldigteneigenschaft des Zeugen herzustellen. An dieser Stelle habe ich die Vernehmungen abbrechen und den nunmehr Beschuldigten vor größeren Fehlern bewahren können. Meine Tipps: Sind Sie unsicher, ob Sie als Beschuldigter im jeweiligen Verfahren in Frage kommen, suchen Sie sich Rechtsbeistand und nehmen den Termin als Zeuge nicht alleine wahr! Sollten Sie doch alleine einen solchen Termin wahrnehmen, achten Sie darauf, ob Sie als Beschuldigter in Frage kommen oder sogar als Beschuldigter belehrt werden. Brechen Sie in solchen Fällen die Vernehmung sofort ab und machen Sie von Ihrem gesetzlichen Schweigerecht Gebrauch. Suchen Sie sich Rechtsbeistand für das weitere Verfahren, denn nun befinden Sie offiziell sich im Visier der Ermittlungsbehörden. Weiterer Link zum Thema   _________________________________________________________ Kontaktdaten Rechtsanwalt und Strafverteidiger Göde: Kontaktformular Anwaltskankanzlei Göde in Potsdam Telefon: 0331 235 335 92 E-Mail: nln-t Adresse: Anwaltskanzlei Göde Jägerallee 28 14469 Potsdam Der Beitrag Vorsicht bei Vorladung als Zeuge durch Polizei! erschien zuerst auf Rechtsanwalt Göde.

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