Informationen des TU-Präsidiums mit Details zur Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten und einem FAQ
Mobiles Arbeiten in Zahlen: Mit dem Stand des 22. April 2022 wurden 853 Anträge gestellt, wovon 480 bestätigt und 32 zurückgezogen wurden. Weiterführende Informationen Sie haben Ihren Antrag noch nicht gestellt? Erfahren Sie in den FAQ zum Mobilen Arbeite
zum Artikel gehenBis einschließlich 31. März 2022 gelten an der TU Berlin die aktuellen Corona-Regelungen weiter. Dazu zählen insbesondere erweiterte Pflicht zum Angebot der Arbeit im Homeoffice, die 3G-Regel am Arbeitsplatz und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auf
zum Artikel gehenAlle Beschäftigten der TU Berlin sind ab dem 24. November 2021 verpflichtet, eine der 3G-Regeln zu erfüllen, um auf dem Campus und in den Gebäuden der TU Berlin arbeiten, lehren und forschen zu können. Alle Beschäftigten, die auf dem Campus arbeiten, müss
zum Artikel gehenSeit April gibt es im Marketing bei ABSOLVENTUM frischen Wind mit Johanna Nickolai als Marketingleiterin und vier studentischen MitarbeiterInnen, die bei Präsenzveranstaltungen auf dem Campus ABSOLVENTUM repräsentieren und gemeinsam an verschiedenen Marke
In den Gebäuden der TU Berlin besteht auch weiterhin Maskenpflicht. Das beschloss der Krisenstab der Universität. Gleichzeitig fällt ab 1. April 2022 die 3G-Regel weg und damit auch die Kontrolle der Anwendung in der Lehre. Demzufolge entfällt auch die an
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