Bei einem Dienstjubiläum handelt es sich unstreitig um ein berufsbezogenes Ereignis.
Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, können als Werbungskosten abgezogen werden.
zum Artikel gehenAufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.
zum Artikel gehenAufwendungen für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt können bei der Einkommensteuer in Höhe von 20 % der Aufwendungen, maximal bis zu € 1.200,00 im Kalenderjahr, abgezogen werden.
zum Artikel gehenAufwendungen für ein Erststudium können steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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