Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Große Neuerungen, die nicht nur die „Großen“ betreffen

Die nichtfinanzielle Berichterstattung (auch: CSR-Berichterstattung) ist bisher nur für große börsennotierte Unternehmen Pflicht. Mit der neuen CSRD-Richtlinie wird die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) Richtlinie abgelöst und die Berichtspflicht wird auf deutlich mehr Unternehmen ausgeweitet. Außerdem beinhaltet sie erstmals eine verpflichtende externe Prüfung des nichtfinanziellen Berichts. Was ist die CSRD-Richtlinie? Per Definition versteht man unter Corporate Social Responsibility: Die „Soziale Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility/ CSR) ist ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, um auf freiwilliger Basis soziale und ökologische Belange in ihre Unternehmenstätigkeit und ihre Beziehungen zu den Stakeholdern zu integrieren.“ (Quelle: www.csr-kompetenz.de) Dies wird nun durch ein „D“ erweitert, die sogenannte „Directive“. Diese Direktive umfasst einen größeren Kreis an Unternehmen, die Veröffentlichung im Lagebericht, eine externe Prüfpflicht, erhöhte inhaltliche Anforderungen sowie Sanktionen gegen Verstöße. Dadurch soll das nachhaltige und verantwortungsbewusste Handeln von Unternehmen gefördert werden. Für welche Unternehmen ist CSR relevant? Ob Pflicht oder freiwillig hängt von der Unternehmensgröße und dem Jahresumsatz ab. Bei der CSR-Richtlinie waren kapitalmarktorientierte Unternehmen berichtspflichtig, die innerhalb eines Geschäftsjahres im Schnitt mehr als 500 Mitarbeiter haben, Umsatzerlöse von mehr als 40 Millionen Euro erzielen oder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro besitzen. Für die übrigen Unternehmen war ein CSR-Bericht somit freiwillig. Mit der CSRD vergrößert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen. Welche Änderungen gibt es in der CSR-Richtlinie? Die Berichtspflicht wird mit der neuen CSRD-Richtlinie deutlich ausgeweitet. Voraussichtlich sind von ihr alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern bzw. einer Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. € und / oder einem Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen € betroffen. Außerdem sind auch kleinere Unternehmen berichtspflichtig, wenn sie börsennotiert sind. Tochterunternehmen sind von der eigenen Berichtspflicht befreit, jedoch muss auf den Konzernbericht verwiesen werden. Worüber muss zusätzlich berichtet werden? Der nichtfinanzielle Bericht eines Unternehmens sollte eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells und seiner Strategie und die im Folgenden genannten Bereiche beinhalten: Nichtfinanzielle Kennzahlen Maßnahmen für die Umwelt Maßnahmen für die Mitarbeiter Wahrung von Menschenrechten Soziale Maßnahmen Bekämpfung von Korruption und Bestechung Des Weiteren sollen EU-Berichtsstandards festgelegt werden. Diese sollen übereinstimmend mit den sechs Umweltzielen der Taxonomie sein. Weitere Änderungen Es werden sich nicht nur die verpflichtenden Berichtsinhalte und die verpflichtenden Unternehmen ändern. Mit Umsetzung der Richtlinie wird vorgeschrieben, dass der Nichtfinanzielle Bericht Teil des Lageberichts sein muss und dieser spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres erscheinen muss. Außerdem wird ein maschinenlesbares Format des Berichts festgelegt. Wie oben bereits erwähnt, enthält die neue CSRD-Richtlinie auch eine Pflicht zur externen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Im ersten Schritt wird die Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) verpflichtend sein. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass in Zukunft eine Prüfung auf hinreichende Sicherheit (reasonable assurance) vorgeschrieben wird. Ausblick Der Vorschlag der CSRD wurde von der EU-Kommission bereits im April 2021 veröffentlicht. Im Herbst dieses Jahrs ist damit zu rechnen, dass die EU-Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht werden. Ende Oktober 2022 soll der Entwurf verabschiedet werden. Bereits für das Berichtsjahr 2023 gilt die neue erweiterte Berichtspflicht gemäß der CSRD-Richtlinie. Daher sollten Unternehmen sich schon jetzt mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie befassen, um gut vorbereitet in die Zukunft zu starten. Wir beraten sie dabei gern und halten ihre CSRD-Berichte auf einem aktuellen Stand. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf. Der Beitrag Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Große Neuerungen, die nicht nur die „Großen“ betreffen erschien zuerst auf AUDIT GmbH.

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Die neue CRS-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet

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