Nachhaltigkeitsberichterstattung: CSRD-Berichtspflicht erfüllen

Worum geht es im Nachhaltigkeitsbericht, wie er EU-weit für bestimmte Unternehmen vorgeschrieben ist? Was muss er beinhalten? Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?

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Der Abschlussprüfer als Prüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die CSRD muss bis zum 06.07.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Hinsichtlich der Zuständigkeit für die Prüfung plädiert das IDW für eine 1:1-Umsetzung.

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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – Große Neuerungen, die nicht nur die „Großen“ betreffen

Die nichtfinanzielle Berichterstattung (auch: CSR-Berichterstattung) ist bisher nur für große börsennotierte Unternehmen Pflicht. Mit der neuen CSRD-Richtlinie wird die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) Richtlinie abgelöst und die Bericht

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Zwischenbericht der DRSC-RNE-Pilotgruppe „Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU“

Die DRSC-RNE-Pilotgruppe „Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU“ arbeitet an einer Übersicht zu den Informationsbedarfen verschiedener Stakeholder.

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Die neue CRS-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verpflichtet

ab dem 01.01.2024 über ihre Nachhaltigkeit im Unternehmen zu berichten – die geplanten Änderungen betreffen bereits das Berichtsjahr 2023 und das erste Halbjahr ist fast schon vorbei. Was wir zu Ihrer Unterstützung tun können? Unsere Telematik-Lösungen

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Wie Sie Ihre Unternehmensmobilität auf die CSRD Berichtspflicht vorbereiten

Whitepaper WhitepaperAlles rund um steuerfreie und-begünstigte Sachbezüge Download Kategorien Arbeitswelt im Wandel (115) Essenszuschuss (34) Mitarbeiter-Benefits (20) Mitarbeitermotivation (59) Mobilität (16) Nic

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