Das Arbeitsrecht der nächsten 5 Jahre – Was plant die Ampelkoalition?

mit Prof. Dr. Michael Fuhlrott Der Bundestag hat am 08.12.2021 Olaf Scholz mit den Stimmen der Ampel-Koalition zum Bundeskanzler gewählt. Am Vortag haben die Spitzen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den 177-seitigen Koalitionsvertrag feierlich unterzeichnet. Auch wenn ein Koalitionsvertrag als solcher keine rechtliche Bindung entfaltet, ist er als Programmpapier und Regierungskonsens ein wichtiger Anhaltspunkt für die künftigen Ziele und Vorhaben der nächsten Legislaturperiode. Insbesondere im Kapitel IV. „Respekt, Chancen und soziale Sicherheit“ finden sich im Unterkapitel „Arbeit“ (S. 66 ff.) teilweise schon recht detaillierte Pläne und Absichtserklärungen zu arbeitsrechtlichen Gesetzesvorhaben und Änderungsplänen, die von Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Dr. Michael Fuhlrott beleuchtet werden. +++ Mehr zu den arbeitsrechtlichen Vorhaben der Ampelkoalition erfahren Sie regelmäßig in unserer Fachzeitschrift DER BETRIEB.

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Alkohol im Arbeitsverhältnis

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Urlaubsrückkehrer – Was geht, was nicht?

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