Diese weise und an dem Gesetzeswortlaut orientierte Entscheidung traf im Januar 2019 das OLG Stuttgart. Hierbei stellte das OLG expliziert fest, dass das bloße Halten in der Hand keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Hierzu führte das OLG aus, dass auch nach der neuen Fassung des § 23 Abs. 1a StVO kein Verstoß…
Das OLG Stuttgart hat in einem Beschluss vom 25.04.2016 ausgeführt, dass das Halten eines Handy's in der Hand und das Telefonieren über eine Freisprechanlage keinen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVG darstellt. Im Einzelnen:
zum Artikel gehenDies unsägliche Entscheidung hat - natürlich - das Bayrische Oberlandesgericht getroffen. Als Begründung wird angeführt, dass das Gerät mit Hilfe der menschlichen Muskulatur in seiner Position bleibt, womit im Ergebnis ein Halten des Geräts im Sinne von §
zum Artikel gehenBaurecht: Wer zahlt den Wiederverschluss nach unzulässiger Demontage? Der Wiederverschluss eines Bauteils, das zuvor unzulässig entfernt wurde, stellt im Baurecht eine nicht unübliche Situation dar. So kann es beispielsweise vorkommen, dass eine Baustelle
zum Artikel gehenDiese für Raser wichtige Entscheidung hat das OLG Stuttgart getroffen. Zu der Konstellation der falschen Selbstbezichtigung im Bußgeldverfahren – eine Person benennt sich selbst in dem Fahrzeughalter zugesandten Anhörungsbogen, obwohl sie nicht gefahren i
zum Artikel gehenDer bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch. Der Schadenersatzanspruch hängt jedoch andererseits auch nicht davon ab, dass der
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