Elternzeit – Das müssen Arbeitgeber darüber wissen

[vc_row][vc_column][vc_column_text]In der heutigen Geschäftswelt ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für viele Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Hier spielt vor allem die Elternzeit eine bedeutende Rolle, sodass Arbeitgeber diesen Faktor bei der Suche nach qualifiziertem Personal berücksichtigen sollten. Außerdem hat der Gesetzgeber einige Vorschriften zur Elternzeit erlassen, die Arbeitgeber zwingend einhalten müssen. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.[/vc_column_text][vc_column_text] Wie lange Arbeitnehmer Elternzeit in Anspruch nehmen dürfen Grundsätzlich stellt die Elternzeit ein gesetzlich verankertes Recht von Arbeitnehmern dar, sich für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freistellen zu lassen, damit diese mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes haben. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern dieses Recht somit nicht verwehren. Die Elternzeit lässt sich in bis zu 3 Abschnitte aufteilen. Mehr Abschnitte sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Die grundsätzliche Dauer ist nicht weiter geregelt und kann von einigen Wochen bis zu maximal 3 Jahren betragen. Von den insgesamt 36 Monaten, dürfen maximal 24 Monate in der Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag liegen. Dies gilt für Paareltern und auch Alleinerziehende. Das bedeutet, dass Arbeitgeber im schlimmsten Fall 3 Jahre lang auf ihren Mitarbeiter verzichten müssen. Geregelt ist dies alles im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).[/vc_column_text][vc_column_text] Zahlung von Elterngeld Für Arbeitgeber wichtig zu wissen ist, dass für die Dauer der Inanspruchnahme von Elternzeit kein Gehalt an den Mitarbeiter zu zahlen ist (Ausnahme Teilzeitarbeit in Elternzeit)Formal bleibt der Arbeitsvertrag während der Elternzeit zwar bestehen, die Arbeitspflicht ruht allerdings. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld von staatlicher Stelle aus, muss seinem Beruf aber nicht nachgehen. Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Elterngeld zu bekommen. Hierfür müssen Arbeitnehmer einen Antrag auf Elterngeld stellen.[/vc_column_text][vc_column_text] Auswirkungen auf die Personalplanung Die Ankündigung der Inanspruchnahme einer Elternzeit von einem Mitarbeiter sorgt dafür, dass dieser in einem bestimmten Zeitrahmen nicht zur Verfügung steht. Dementsprechend müssen Unternehmen ihre Personalplanung anpassen. Es sollten so früh wie möglich Vertretungsregelungen getroffen werden, die gewährleisten, dass es zu keinen Problemen bei den Arbeitsabläufen kommt, während der entsprechende Mitarbeiter seiner beruflichen Tätigkeit aufgrund der Elternzeit nicht nachgeht. Unter Umständen müssen die Aufgaben innerhalb des Teams umverteilt oder eine Vertretungsperson eingearbeitet werden.[/vc_column_text][vc_column_text] Erfolgreiche Wiedereingliederung Nach der Elternzeit geht es darum, den abwesenden Mitarbeiter wieder erfolgreich in das Unternehmen und die internen Arbeitsabläufe einzugliedern. Im Laufe der Zeit kann es zu großen Veränderungen in den Arbeitsbedingungen kommen, sodass diese mit dem jeweiligen Mitarbeiter besprochen werden müssen. Da der Angestellte unter Umständen lange nicht mehr beruflich tätig war, sollte der Arbeitgeber beim Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag entsprechend unterstützen. Eine Anpassung der Arbeitszeit oder Veränderungen im Tätigkeitsbereich können sinnvolle Maßnahmen sein, damit sich der Mitarbeiter wieder gut integrieren kann.[/vc_column_text][vc_column_text] Betriebliche Vereinbarungen Arbeitgeber können grundsätzlich betriebliche Vereinbarungen treffen, welche die vom Gesetzgeber beschlossenen Mindestanforderungen übersteigen. Hierzu zählen unter anderem: Flexible Arbeitszeitmodelle Bereitstellung von Zusatzleistungen Weitere Anreize Solche Maßnahmen können sich positiv auf die Unternehmenskultur auswirken, da sie die Motivation und die Zufriedenheit der Mitarbeiter steigern. Der Arbeitgeber kann auf diese Weise nicht nur die Mitarbeiterbindung ans Unternehmen verbessern, sondern wird gleichzeitig auch attraktiver für potenzielle Mitarbeiter.[/vc_column_text][vc_column_text] Schutz vor Diskriminierungen Arbeitgeber haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter während der Elternzeit nicht diskriminiert werden. Hier greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Arbeitnehmer davor schützt, durch die Inanspruchnahme von Elternzeit benachteiligt zu werden. Arbeitgeber, die gegen dieses Gesetz verstoßen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.[/vc_column_text][vc_column_text] Finanzielle Auswirkungen Wenn Mitarbeiter Elternzeit in Anspruch nehmen, hat dies entsprechende finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn eine langfristige Vertretungsregelung nötig ist. Dementsprechend macht es als Arbeitgeber Sinn, sich mit möglichen Fördermitteln und Zuschüssen auseinanderzusetzen, die staatliche Stellen unter Umständen anbieten, um die finanzielle Belastung von Unternehmen zu verringern.[/vc_column_text][vc_tta_accordion c_icon="chevron" active_section=""][vc_tta_section title="Quellen" tab_id="1703169333792-4852a08f-9009"][vc_column_text]Bild: Prostock-studio / Adobe Stock[/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_accordion][/vc_column][/vc_row]Der Beitrag Elternzeit – Das müssen Arbeitgeber darüber wissen erschien zuerst auf Elterngeld.de.

zum Artikel gehen

Bewerbung Elternzeit Muster, 13 x formulieren + Tipps

Bewerbung nach Elternzeit ➠ Anschreiben Muster ✚ Formulierungen ✔ Elternzeit im Lebenslauf ✔ Warum wollen Sie wechseln? ➠ Wechselwunsch begründen ✔

zum Artikel gehen

Hessisches Landesarbeitsgericht sieht Auslandsversetzung während Elternzeit als missbräuchlich an ( Hessisches LAG 15.02.2011, SaGa 1934/10 )

Das Hessische LAG hatte im vorliegenden Fall in einem Eilverfahren darüber zu entscheiden, ob das beklagte Unternehmen als Arbeitsgeber der Klägerin, diese wirksam während ihrer Elternzeit, innerhalb ...

zum Artikel gehen

Was Best Ager über Gehaltsverhandlungen und Vergütung wissen müssen

Die demografische Entwicklung in Deutschland verstärkt den Fachkräftemangel. Das führt dazu, dass sich Unternehmen intensiver mit der Beschäftigung von Rentnern auseinandersetzen müssen. Dabei bringen Best Ager im Berufsleben einige Vorteile für den Arbei

zum Artikel gehen

Elterngeld: Sie sind selbstständig und erwarten ein Kind? Das müssen Sie wissen!

Sie sind selbstständig und erwarten ein Baby? Wir erklären Ihnen, wie Sie folglich das Ihnen zustehende Elterngeld beantragen und, worauf Sie achten müssen. Dauer der Elternzeit Grundsätzlich gilt, sollte ein Elternteil allein die Betreuung des Kindes

zum Artikel gehen

Minijob während der Elternzeit – geht das?

Elternzeit als unbezahlte Auszeit vom Berufsleben Nach der Geburt eines Kindes haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf Elternzeit. Jeder Elternteil kann sich bis zu drei Jahre eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben neh

zum Artikel gehen