Fachanwalt für Familienrecht

Nach der erfolgreich absolvierten Prüfung der Rechtsanwaltskammer wurde Herrn Thorsten Harnackdie Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen. Den Titel „Fachanwalt für Familienrecht“ dürfen nur Rechtsanwälte führen, die über mehr jährige spezifische Berufserfahrung im Familienrecht verfügen und die ihre Fachkenntnisse durch einen Kurs mit Leistungskontrollen nachgewiesen haben. Ferner müssen Fachanwälte ihre ständige Weiterbildung nachweisen, um den Fachanwaltstitel dauerhaft führen zu dürfen. Der Beitrag Fachanwalt für Familienrecht erschien zuerst auf ASCHOFF GALLINA HARNACK.

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Herr Rechtsanwalt Dr. Lenard Bock Fachanwalt für Familienrecht

Herrn Rechtsanwalt Dr. Lenard Bock wurde im März 2022 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen. Er ergänzt damit seine bestehende Fachanwaltschaft als Fachanwal

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Zusammenschluss mit Kanzlei Dr. Henrik Jacoby

Nach Zusammenschluss unserer beiden traditionsreichen Darmstädter Kanzleien freuen wir uns seit dem 02.01.2023  über die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Henrik Jacoby Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenr

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Auch im Jahr 2018 freuen wir uns auf einen neuen Kollegen:

Herr Rechtsanwalt Thorsten Harnack LL.M. wird ab dem 01.02.2018 in unsere Büroräume als Spezialist für Familienrecht, Mietrecht und WEG Recht in Bürogemeinschaft einziehen. Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Harnack. Weitere

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Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

In den letzten Jahren und Monaten gerieten Steuersnder immer hufiger in den Blickpunkt der Strafverfolgungsbehrden. Fast tglich konnte man von einer Steuer-CD in den Medien hren und lesen, wurden immer neue Selbstanzeigen bekannt. Doch was hat es eige

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Rechtswidrigkeit von Nachzahlungszinsen § 238 AO

Immer wieder kommt es in meiner tglichen Praxis als Fachanwalt fr Steuerrecht vor, dass sich Mandanten an mich wenden, die durch das Finanzamt zu Steuernachzahlungen verpflichtet wurden. Mag die Nachbesteuerung auch gerechtfertigt sein; die Finanzmter

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