Feststellung von Pflegebedürftigkeit im Sozialamt

7. September 2020 Feststellung von Pflegebedürftigkeit im Sozialamt Feststellung von Pflegebedürftigkeit im Sozialamt nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff im SGB XIKDN.sozial unterstützt die Pflegebegutachtung des Sozialamtes durch einen Pflegegutachtenrechner. Das neue Tool steht seit Anfang 2017 im “Fallmanagement für das Sozialamt” zur Verfügung.Bislang konnte man im Verfahren — neben den Grunddaten zu Fallpersonen — bereits die Ergebnisse vorhandener Pflegegutachten, inkl. Diagnosen und möglicher Hilfsmittel, erfassen. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs haben sich auch die Begutachtungs-Richtlinien (BRi) desMedizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) geändert.Vor allem die sechs Module des Begutachtungsinstruments (Punkt 4 des Formulargutachtens) und das darin festgelegte Berechnungsverfahren zur Summierung der Einzelpunkte, deren Gewichtung und letztendlichen Ermittlung des Pflegegrades, bedeuten ohne eine geeignete Software einen hohen manuellen Aufwand für die Gutachter. Diesen Kern des Formulargutachtens hat KDN.sozial nun auf eine Maske gebracht und neben einer einfachen Erfassungsmethode für die einzelnen Ausprägungen der Modulmerkmale, auch eine vollautomatische Berechnung der Ergebnisse, der Gewichtung und des jeweiligen Pflegegrades entwickelt. Damit können die Anwender im Verfahren künftig — zusammen mit den ohnehin vorhandenen Möglichkeiten1 — die wesentlichen Inhalte einer Pflegebegutachtung schnell und komfortabel abbilden. Dabei ist die Integration dieser neuen Funktion in die sonstige Verfahrensumgebung so vorgenommen worden, dass man den örtlichen Nutzungsumfang selbst bestimmen kann. Von der reinen Nutzung des Pflegegutachtenrechners über die komplette Pflegebegutachtung bis hin zur gesamten Pflegeplanung und Evaluation ist alles möglich. Auf Basis dieser grundlegenden Möglichkeiten ist mittlerweile Softwarelösung für diesen Aufgabenbereich des Sozialamtes entstanden, die jedem Nutzer zur Verfügung steht. Zusätzliche Unterstützung erhält der Anwender u. a. durch die Möglichkeit zum Austausch von Personendaten mit anderen KDN.sozial-Verfahren (z. B. Webdialog) oder der Anbindung von Einwohnermeldeverzeichnissen. Über die Vordruckverwaltung und die Dateiablage lassen sich jeglicher Schriftverkehr und das elektronische Dokumentenmanagement organisieren. Zu Letzterem besteht darüber hinaus die Möglichkeit eine Schnittstelle von Seiten externer Dokumenten-Management-Systeme (DMS) anzusteuern, um erzeugte Dateien direkt nach dorthin zu verschieben.1 Grunddaten der Person, Dokumentationsblätter, Hilfsmittelliste, Diagnosen (frei oder nach ICD10, BMI-Berechnung), etc. Der Beitrag Feststellung von Pflegebedürftigkeit im Sozialamt erschien zuerst auf KDN.sozial.

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