Gekündigt per WhatsApp - fünf Rechtsirrtümer im Arbeitsrecht

In keinem anderen Bereich kursieren weiterhin so viele Rechtsirrtmer, wie im Arbeitsrecht. Hufig mit fatalen Folgen, sowohl fr den Arbeitgeber wie fr den Arbeitnehmer. Htten Sie es gewusst? 1. Solange der Arbeitnehmer krank ist, darf nicht gekndigt werden? Immer noch ein weitverbreiteter Rechtsirrtum. Grundstzlich kann auch einem arbeitsunfhig erkrankten Arbeitnehmer gekndigt werden. Zu unterscheiden ist der Fall, wenn dem Arbeitnehmer wegen einer Erkrankung gekndigt wird. Unter Umstnden erfolgte die krankheitsbedingte Kndigung dann unwirksam, was im Einzelfall zu berprfen wre. 2. Nach einer Kndigung habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung? Zwar werden circa 80 % aller arbeitsgerichtlichen Kndigungsschutzverfahren mit einem Vergleich und gleichzeitig mit der Zahlung einer Abfindung beendet. Einen generellen Anspruch auf Abfindung gibt es jedoch nicht. 3. Ein Arbeitsvertrag ist nur wirksam, wenn er schriftlich geschlossen wurde? Grundstzlich knnen Arbeitsvertrge auch mndlich oder konkludent geschlossen werden; ein Schriftform-Erfordernis wird vom Gesetzgeber nicht gefordert. Sie brauchen sich also grundstzlich keine Gedanken zu machen, wenn Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben. Es ist jedoch immer zu empfehlen, einen Arbeitsvertrag schriftlich zu fixieren. So haben Sie spter keinen rger, bestimmte Vereinbarungen zu beweisen (insbesondere Arbeitsort, Vergtung, berstunden-Regelung, Arbeitszeit). Selbst wenn Sie zunchst nur einen mndlichen Vertrag abgeschlossen haben, knnen Sie den Arbeitgeber auffordern, einen schriftlichen Vertrag auszuhndigen. 4. Mein Chef oder ich knnen auch mndlich, per eMail oder Whats-App kndigen? Fr die Wirksamkeit der Kndigung schreibt 623 BGB die Schriftform vor, sprich: die Kndigung muss immer schriftlich, versehen mit der Origunalunterschrift des Berechtigten, erfolgen. Eine Kndigung per WhatsApp oder sonstiges scheidet nach derzeitiger Gesetzeslage und Rechtsprechung damit grundstzlich aus. 5. Vor der Kndigung muss 3 mal abgemahnt werden? Auch diese weitverbreitete Auffassung ist nicht richtig. Je nach Kndigungsgrund und den Umstnden im Einzelfall kann eine Kndigung auch ohne eine Abmahnung erfolgen. In anderen Fllen dagegen sind mehrere Abmahnungen notwendig. #Kndigung #Kndigungsschutzklage #Arbeitsrecht #KndigungPerWhatsApp #KndigungBeiKrankheit #ArbeitsrechtBonn #ArbeitsrechtKln #abfindung

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