Haschisch im Rucksack: Flucht vor der Polizei

Am späten Freitagabend wurde der Polizei eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Beteiligten in der Schwarzacher Straße in Kitzingen gemeldet. Bei Eintreffen der Streifenwagen flüchtete ein 15-jähriger Jugendlicher, konnte jedoch nach kurzer Verfolgung wieder gestellt werden. Gegenüber den Beamten gab er laut Polizeibericht auf Nachfrage an, dass er eine geringe Menge Haschisch in seinem Rucksack mit sich führe. Das Betäubungsmittel wurde beschlagnahmt und der Jugendliche zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle gebracht. Dort wurde er nach Abschluss aller Maßnahmen seinem Vater übergeben. Gegen den jungen Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet. » weiterlesen

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Verfahren wegen des Besitzes von 40,19g Haschisch (nicht geringe Menge gem. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) führt zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt gem. § 59 StGB

Am 28.09.2023 wurde in dem von Rechtsanwalt Dr. Jan-Carl Janssen verteidigten Verfahren der Angeklagte durch das Amtsgericht Schöffengericht Freiburg (20 Ls 640 Js 26365/22) aufgrund des Besitzes von 40,19 g Haschisch (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG Verbreche

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Flucht vor der Polizei als strafbares Kraftfahrzeugrennen

Bereits im Oktober 2017 hat der Gesetzgeber den neuen Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeführt. Wer als Fahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt, muss nach § 315 d StGB nun mit Geldstrafe oder einer Freih

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Rucksack zu gewinnen!

Bildungspraxis und Vaude verlosen zweimal den  Omnis 22 in grün. Der Rucksack ist wasserabweisend und wurde umweltfreundlich hergestellt. Er eignet sich sowohl für den Alltag, als auch fürs Reisen oder Wandern. Die Maßen sind ca.  48 x 28 x 22 cm. Die Gew

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Polizeihund spürte flüchtigen Dieb auf

Einen Fahndungserfolg meldet die Polizei: Am späten Sonntagabend machten sich in Poppenhausen zwei Männer an einem geparkten Auto zu schaffen. Als der Fahrzeugbesitzer das bemerkte und die beiden Männer ansprach, ergriffen sie mit ihrer Beute, ein Päckche

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Ukraine setzt Drohnen gegen Flucht von Wehrpflichtigen ein

Bei Kriegsbeginn war ein Verbot zur Ausreise von wehrpflichtigen Männern im Alter zwischen 18 und 60 Jahren angeordnet worden. Seitdem sind mehr als 20.000 dieser wehrpflichtigen Männer an der Flucht gehindert worden.

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