Verfahren wegen des Besitzes von 40,19g Haschisch (nicht geringe Menge gem. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) führt zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt gem. § 59 StGB

Am 28.09.2023 wurde in dem von Rechtsanwalt Dr. Jan-Carl Janssen verteidigten Verfahren der Angeklagte durch das Amtsgericht Schöffengericht Freiburg (20 Ls 640 Js 26365/22) aufgrund des Besitzes von 40,19 g Haschisch (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG Verbrechenstatbestand mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr, sofern kein minderschwerer Fall im Sinne des [] Der Beitrag Verfahren wegen des Besitzes von 40,19g Haschisch (nicht geringe Menge gem. § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) führt zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt gem. § 59 StGB erschien zuerst auf Anwaltsbüro im Hegarhaus.

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Haschisch im Rucksack: Flucht vor der Polizei

Am späten Freitagabend wurde der Polizei eine Auseinandersetzung zwischen mehreren Beteiligten in der Schwarzacher Straße in Kitzingen gemeldet. Bei Eintreffen der Streifenwagen flüchtete ein 15-jähriger Jugendlicher, konnte jedoch nach kurzer Verfolgung

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Schöffengericht Freiburg: Freispruch trotz Fingerabdruck vom Vorwurf des Handeltreibens mit Amphetamin in nicht geringer Menge

Am 14.06.23 wurde vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Freiburg wegen des Vorwurfs des Handeltreibens mit 4 Kilogramm Amphetamin angeklagt, § 29a Absatz Nr. 2 BtMG. Der Vorwurf gründete dabei auf einem aufgefundenen Fingerabdruck auf einer Plastiktüte,

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Hausdurchsuchung wegen Geldfälschung

Dieser Fall fing für unseren Mandanten mit einer Hausdurchsuchung durch die Polizei an. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, im Darknet Falschgeld in unbekannter Menge aus Italien bestellt und erhalten zu haben. Die Polizei beschlagnahmte eine Menge Daten

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Verbotenes Bild auf dem Handy

Ein 20-Jähriger ist erneut wegen des Besitzes jugendpornografischer Bilddateien angeklagt worden. Diesmal ist er nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden. » weiterlesen

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Hauptdiagnosegruppen von Cannabis-Patienten

Die Regierung hat auf Anfrage der LINKEN im Bundestag die Diagnosen der Menschen mit einer Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabisblüten aus der Apotheke veröffentlicht. Nachdem das System Ausnahmegenehmigung nun wohl Vergangenheit ist, dürften di

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