INFORMATIONEN FR IMMOBILIENKUFER – Teil 2 – Risiken

Teil 2 Risiken beim Immobilienkauf Jedes Jahr werden in Deutschland viele Tausend Immobilien gekauft oder ber einen Bautr ger erworben. Die Vielzahl der Immobilienanbieter (privat, gewerblich, Bautr ger, Makler) und von Aufsichtsbeh rden nicht berwachte, gesetzlich vorgeschriebene, Anforderungen an Umfang und Inhalt von Angebots- und Verkaufsunterlagen f r Immobilien, machen eine objektive Bewertung von Immobilienangeboten f r den Laien geradezu unm glich. Verk ufer und Anbieter von Immobilien Makler behaupten h ufig, dass sie (haupts chlich) f r den K ufer t tig seien („ich bin doch auf Ihrer Seite“). Beauftragt sind sie aber vom Verk ufer, dem sie auch dadurch verpflichtet sind. Bautr ger, speziell kleinere, vermakeln Ihre Objekte im Regelfall selbst, keinesfalls aber besser als Immobilienmakler. Gr ßten Augenmerk beim Verkauf seiner Objekte legt der Bautr ger allerdings auf die erzielbare und erzielte Rendite. Fehlende Unterlagen bei Immobilienangeboten Die Unterlagen, die von Immobilienanbietern zur Pr fung eines Angebots zur Verf gung gestellt werden, sind in fast allen F llen unvollst ndig, gesch nt, unrichtig, nichtssagend, gef lscht, oder fehlen g nzlich. Selbst bei Nachfragen erh lt der K ufer keine, zur Einsch tzung der Immobilie notwendigen, wirklich relevanten Informationen, oder er erh lt die einsch chternde Mitteilung der Profis, besonders der Immobilienmakler, wie beispielsweise: „Ich habe noch nie einen Fall gehabt, bei dem dieses nachgefragt wurde.“, oder „Ein Haus (eine Wohnung) wird gekauft wie gesehen“, oder „Ich (der Immobilienmakler) bin doch haupts chlich f r Sie (K ufer) t tig.“, oder „Das wird vom Notar gepr ft, erledigt, “, etc. Oder wichtige Informationen, beispielsweise wie stark eine Straße befahren ist, oder ob bekannt ist, ob der Acker neben dem Kaufobjekt zur Bebauung ansteht, etc., werden (ganz legal?) verschwiegen. Diese fehlenden Informationen sind durch den K ufer meist nicht anderweitig zu beschaffen, oder werden durch Beh rden oftmals nur widerwillig dem Fachmann, und meist nur bei nachgewiesenem Auftrag, erteilt. Bauliche M ngel, so diese nicht offensichtlich sind, werden dem K ufer meist verschwiegen. Einige wenige Beispiele: Unterlagen unvollst ndig: Teile der Protokolle von Eigent merversammlungen fehlen, da diese gegebenenfalls unerfreuliche Details der Eigent mergemeinschaft enth llen w rden, o. .. Unterlagen gef lscht: Eintragungen in den Grundbuchausz ge werden beim Kopieren abgedeckt, etc. oder fehlen g nzlich. Unterlagen gesch nt: Wohnlagequalit ten, Bauzustand und vieles andere, werden h ufig idealisiert und entsprechen nicht der Realit t. Unterlagen unrichtig: Angaben zu Wohn- und Nutzfl chen des Kaufobjekts sind falsch, h ufig besteht hier eine Differenz zwischen den Angaben im Exposé und der Realit t von mehreren Quadratmetern, oft, da diese vom Verk ufer/Makler nicht berpr ft werden, oder v llig falsch errechnet werden. Unterlagen nichtssagend: Verkaufsunterlagen, speziell bei Bautr gerobjekten, enthalten oft keine Aussage ber den Baustandard oder ber die zur Ausf hrung kommenden Baustoffe und Materialien. Ein Vergleich und eine Beurteilung von Angeboten wird f r Kaufinteressenten damit erschwert, wenn nicht nahezu unm glich. So finden sich in diesen Unterlagen nichtssagende Floskeln wie: „Formsch ne italienische Fliesen“; „moderne, weiße T ren“; „hochwertige Sanit rausstattung und Armaturen“; „ nderungen in Farbe, Form, Material, Ausstattung, #8230; sind m glich und berechtigen nicht zu einer Minderung des Kaufpreises“; etc. Makler sch tzen den Marktwert einer Immobilie Der erzielbare Verkaufspreis einer Immobilie, also, um es salopp zu formulieren, der Preis den „der Markt hergibt“, wird von Immobilienmaklern i.A. innerhalb von f nf Minuten „ermittelt“. Ohne eine genaue Untersuchung des Objekts durchgef hrt zu haben, was er fachlich auch nicht leisten kann, ergibt sich so anhand weniger Merkmale, wie beispielsweise Baujahr, augenscheinlicher Zustand, grob eingesch tzte Wohnlage und aus Angebotspreisen, die sich in Tageszeitungen finden, ein „m glicher Verkaufspreis“. Notare pr fen Kaufvertr ge Der f r die Abwicklung eines Kaufvorganges bei Immobilien zwingend vorgeschriebene Notar ber t bei Kaufvertr gen, erstellt diese und soll f r eine ausgewogene Gestaltung der Kaufvertr ge, gem ß den (i.A. gegens tzlichen) Zielvorstellungen der Parteien, sorgen. Der Notar besorgt alle f r den Vollzug der Eigentumsumschreibung im Grundbuch erforderlichen Unterlagen und berwacht diese. Er beaufsichtigt damit alle vertragsrechtlich relevanten Aspekte des Eigentums berganges. Der technische Inhalt des Kaufgesch ftes, also bspw. den Zustand und Wert des Objekts, etc., bleibt f r den Notar v llig außer Betracht, ist f r Ihn ohne Belang, und er kennt ihn auch nicht. Eine Pr fung und Wertsch tzung des Immobilienobjekts in dieser Hinsicht bleibt dem Erwerber berlassen. So erlangt der Erwerber, wie auch der Verk ufer einer Immobilie hierdurch letztlich nur eine relative Sicherheit bez glich des Rechtsgesch ftes Immobilienkaufvertrag. Kurz: Der K ufer kann einen (Notar-)Vertrag ber eine „Schrottimmobilie“ mit einem hohen, sogar extrem berh hten, Kaufpreis unterschreiben, ohne dass der Notar ber den technischen Inhalt des Gesch fts Kenntnisse besitzt oder erlangt, noch den K ufer hier ber aufkl ren oder beraten kann. Gerechter Kaufpreis Objektive, unabh ngige Beratung, qualifizierte, fachliche Beurteilung einer Immobilie, sowie die Pr fung der Kaufunterlagen durch spezialisierte Fachleute, bilden die Grundlage zur Ermittlung eines gerechtfertigten Kaufpreises, der den Sachwert des Objekts ber cksichtigt und Spielraum f r Verhandlungen zur Erzielung eines realistischen Marktpreises er ffnet. Wer hilft Fachliche Unterst tzung k nnen spezialisierte, qualifizierte Architekten und Bausachverst ndige bieten. Entsprechende Adressen sind bei den Architektenkammern, Fachverb nden und Industrie- und Handelskammern erh ltlich. Wir helfen jederzeit gerne weiter. PDF Herunterladen Architekturbüro und Sachverständigenbüro in München  Waisenhausstr. 78 80637 München  +49 (0) 89 179 532 61  +49 (0) 89 179 532 62  info@bhk-beratung.de Folgen Copyright 2023 © bhk-beratung.de Impressum | Datenschutz Architekturbüro und Sachverständigenbüro in München  Wiasenhausstr. 78 80637 München  +49 (0) 89 179 532 61  +49 (0) 89 179 532 62  info@bhk-beratung.de FolgenFolgen Impressum | Datenschutz Der Beitrag INFORMATIONEN F R IMMOBILIENK UFER – Teil 2 – Risiken erschien zuerst auf BHK-Beratung beim Immobilienkauf in M nchen und Bayern.

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