In der letzten Zeit kommt es immer hufiger zu Fllen, bei denen Haaranalysen positiv auf Kokain anschlagen und die Mandanten Stein und Bein schwren, dass sie niemals harte Drogen genommen haben. Hufig sind diese Statements glaubhaft, manchmal sind sie sicher Schutzbehauptungen, die von den Mandaten vermutlich selber geglaubt werden. In den Fllen, in denen die Haaranalyse wegen fehlenden Konsums tatschlich falsch positiv ist, stellt sich die Frage, wie die Behrden und Gutachterstellen damit umgehen. Typisch sind hier Aussagen wie "Der Konsum steht nach Auffassung des Gutachters fest" , "Eine Abstinenz ist nicht nachgewiesen" , "Fr die Fahrerlaubnisbehrde steht die Nichteignung wegen des Nachweises des Konsums harter Betubungsmittel fest". Diese Aussagen haben einen gemeinsamen Nenner: Sie sind wissenschaftlich-methodisch falsch. Leider bilden Sie eher die Regel anstatt die Ausnahme. Sehr oft wird dabei fehlerhaft vorschnell von einem Konsum und einer damit verbundenen Krperpassage ausgegangen. Jedoch kann Kokain auch von auen auf das Haar gelangen und dann in das Haarinnere eindiffundieren. Mehrere Gutachterstellen ziehen dann den Nachweis von Benzoylecgonin und Ecgoninmethylester heran, um den Konsum zu beweisen. Aber auch diese Stoffe knnen auerhalb des Krpers entstehen, wenn Kokain mit Feuchtigkeit in Kontakt kommt. Und diese Abbaustoffe lagern sich dann auch in den Haaren ein. Hier kommt es dann sehr darauf an, genau auf das Verhltnis von Kokain und dieser Metaboliten zu achten. Wird hingegen Cocaethylen nachgewiesen und betrgt der gemessene Wert im Verhltnis zum Kokain Wert jedenfalls mehrere Prozent, so soll der Konsum als belegt gelten. Dann soll auch ein gleichzeitiger Alkoholkonsum als belegt sein. Im konkreten Fall ging es um einen Mandanten, bei dem in der Haarprobe 0,67 ng/mg Kokain nachgewiesen worden sind. Der Mandant hatte als Bewhrungsauflage Abstinenznachweise beizubringen und Probleme mit dem Fhrerschein. Im Zweifel entscheidet genaues wissenschaftliches Arbeiten also ber 2 Jahre im Gefngnis oder in Freiheit. Die Frage nach dem Fhrerschein ist dann nur noch zweitrangiger Natur, wie man sich denken kann. Es ist dann gut, wenn man auf die Expertise von Prof. Volker Auwrter und Prof. Stefan Pollak vom Universittsklinikum zurckgreifen kann, um etwas Druck vom Kessel zu nehmen. Fr den Mandanten ist es einfach entspannter zu wissen, dass nicht als Weihnachtsgeschenk der Widerruf der Bewhrung ins Haus flattert. Und wenn er dann noch den Fhrerschein behalten kann, ist das sicher auch nicht so bel. Wie gesagt: Die Flle hufen sich seit einiger Zeit. Es ist dann ratsam, Hilfe in Anspruch zu nehmen. // // //
Ein 28-Jähriger hat immer wieder mit kleinen Mengen Kokain gehandelt. Die Droge gilt als Stoff mit reichlich Suchtpotenzial. Vor Gericht gab es ein Geständnis. » weiterlesen
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