Kündigung im Kleinbetrieb - Altersdiskriminierung

Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich zu Gunsten der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen besonderen Umständen Rechnung getragen und hat somit eine Ausnahme von der Regel zugelassen. Grundsätzlich ist es so, dass in so genannten Kleinbetrieben kein Kündigungsschutz besteht. Denn nach § 23 KSchG setzt die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes voraus, dass im Betrieb durchschnittlich mehr als 10 Beschäftigte vorhanden sein müssen, wobei es nicht auf die Anzahl der Köpfe ankommt, da teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende je nach Beschäftigungsumfang auch nur zu 0,5 oder 0,75 in die Berechnung einfließen. Bereits 2015 hat das Bundesarbeitsgericht allerdings entschieden, dass auch im Kleinbetrieb eine Kündigung unwirksam ist, wenn diese altersdiskriminierend ist. Was war geschehen? Der Arbeitgeber hatte im Kündigungsschreiben mitgeteilt, dass der Arbeitnehmerin, einer Arzthelferin, wegen ihrer „Pensionsberechtigung“ gekündigt werde. Dies hat das BAG zum Anlass genommen, davon auszugehen, dass zu vermuten sei, dass der Mitarbeiterin aus Altersgründen gekündigt werde und diese Vermutung habe der Arbeitgeber nicht entkräften können. Wir können festhalten, dass auch im Kleinbetrieb nicht nur die Kündigungsfristen einzuhalten sind, sondern auch andere gesetzliche Bestimmungen Wirkung entfalten. In Bezug auf die Beendigung muss ein Arbeitgeber insbesondere die Antidiskriminierungsvorschriften beachten. Andernfalls kann eine Kündigung wegen des Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot unwirksam sein.

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Kündigung wegen alkoholbedingten Entzugs der Fahrerlaubnis

Eine Kündigung wegen alkoholbedingten Entzugs der Fahrerlaubnis kann im Einzelfall wegen eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ausgeschlossen sein, auch wenn die grundsätzliche Möglichkeit besteht. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.09.2

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Arbeitsrecht: Kündigungsgründe

Angabe von Kündigungsgründen durch den Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess: Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, bei einer Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes die angenommenen Kündigungsgründe aufzuklären. ( Urteil des LAG Berlin-Bra

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Trennungsmanagement statt Kündigen Rückmeldung eines Mitarbeiters

Ein gekündigter Mitarbeiter hat uns in diesem Jahr beauftragt, seine Kündigung aufzuarbeiten und die berufliche Neuorientierung zu begleiten. Erst nachdem wir die Verletzungen durch die Kündigung aufgearbeitet hatten konnten wir uns intensiv um seine beru

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Räumungsklage: Gericht unterstützt Kündigung gegen Kinobetreiber

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Filmbetreiber-GmbH (Beklagte) ein Kino im Münchener Zentrum räumen und herausgeben muss (Az. 34 O 7322/20). Die Entscheidung stützt sich auf den Pachtvertrag aus dem Jahr 1956, der 2006 auf die Beklagte

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Trennungsmanagement etablieren

Die Trennung von Mitarbeitern ist Bestandteil und Notwendigkeit einer lebendigen Unternehmensentwicklung. Kündigen ist mit die schwierigste Aufgabe für Manager und Führungskräfte. Dabei wird jedoch nur sehr selten über die "Soft-Facts" einer Kündigung off

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