Zahlreiche Kreditinstitute haben auf Sparverträge mit variablem Zinssatz jahrelang zu wenig Zinsen an ihre Kunden gezahlt. Mit dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) steigen jetzt aber die Chancen der Prämiensparer auf einen Nachschlag. Denn in einem Musterfeststellungsverfahren wurde jetzt festgelegt, dass Banken und Sparkassen Zinsen in Sparverträgen mit variablem Zinssatz nur nach klaren Kriterien nach unten korrigieren dürfen.
Im vorangehenden Blog-Artikel wurde bereits auf das jüngste BGH-Urteil bezüglich unwirksamer Zinssenkungen bei langfristigen Sparverträgen eingegangen. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugunsten vieler Prämiensparer ist für viele Sparkassen und
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