Was Sie hierzu wissen müssen. Das Wichtigste in Kürze: Die aktuelle historische Niedrigzinsphase lässt die Renditen von Lebensversicherungen schmelzen und Versicherer und Sparer streiten sich um jeden Euro. Der Konflikt zwischen den Beiden wurde nun vom BGH mit einem Urteil beendet, gemäß demnach ein Versicherer in wirtschaftlich schwieriger Lage ausscheidenden Kunden ihren Anteil an Bewertungsreserven bzw. Kursgewinne an festverzinslichen Wertpapieren kürzen darf, wenn er andernfalls garantierte Leistungen nicht mehr auszahlen kann.
Im vorangehenden Blog-Artikel wurde bereits auf das jüngste BGH-Urteil bezüglich unwirksamer Zinssenkungen bei langfristigen Sparverträgen eingegangen. Diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes zugunsten vieler Prämiensparer ist für viele Sparkassen und
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