Unbekannte Abbuchung durch die Media Websolutions B.V. auf dem Kontoauszug

Einer meiner Mandanten entdeckte eine Abbuchung der Media Websolutions B.V. in Hhe von 39,90 Euro auf seinem Kontoauszug. Meinem Mandanten war ein Vertrag mit der Media Websolutions B.V. jedoch unbekannt. Was kann er nun tun? Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck Bundesweit ttige Kanzlei fr Verbraucherrecht Kostenlose Erstanfrage:Bitte hier klicken Findet sich eine Abbuchung einer unbekannten Firma auf dem Kontoauszug, und kann man sich nicht an einen Vertrag mit dieser erinnern, so kommt es natrlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden mchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Firma Media Websolutions B.V. aus den Niederlanden ereignet hat. Die Media Websolutions B.V. bucht per Lastschrift 39,90 Euro vom Konto meines Mandanten ab Einer meiner Mandanten berprfte wie immer online die auf seinem Bankkonto vorgenommenen Abbuchungen. Dabei entdeckte er pltzlich die Abbuchung einer Firma mit dem Namen Media Websolutions B.V., welche einen Betrag in Hhe von 39,90 Euro eingezogen hatte. Weitere Erluterungen, fr welchen Vertrag oder fr welche Leistungen die Lastschrift erfolgte, waren nicht ersichtlich. Im Verwendungszweck der Kontobelastung fanden sich lediglich verschiedene Zahlen, so dass mein Mandant darber keine Zuordnung vornehmen konnte. Nach einer Weile sah mein Mandant, dass nun auch die Webbilling AG eine Abbuchung in Hhe von 39,90 Euro von seinem Konto vorgenommen hatte. Als Verwendungszweck gab die Webbilling AG eine meinem Mandanten unbekannte Rechnungsnummer an, als auch die Internetseite mwsbill.com. Auch diese Lastschrift konnte mein Mandant nicht zuordnen. Die Seite mwsbill.com war ihm unbekannt. Mein Mandant berlegte, welche Vertrge er in der letzten Zeit abgeschlossen hatte, oder welche Anmeldungen er wo vorgenommen hatte. Dabei fiel ihm ein, dass er sich vor einiger Zeit online auf zwei Seiten registriert hatte, auf denen es seiner Ansicht nach um die Vermittlung von Datingkontakten ging. Jedoch hatte er sich seines Wissens nach dort nur fr eine kostenfreie Version registriert, und bewusst kein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen. Auf diesen Internetseiten wurden ihm unter anderem der Kauf von "Coins" angeboten, was mein Mandant aber nicht gettigt hatte. Ihm war unklar, ob die jetzigen Abbuchungen mit diesen beiden Registrierungen zusammen hngen knnten. Zumal er die Anmeldung unter einem anderen Namen gemacht hatte, und auch nicht seine Bankverbindung angegeben hatte. Was kann mein Mandant nun tun? Wer ist die Media Websolutions B.V. ? Die Media Websolutions B.V. ist laut eigenen Angaben auf ihrer Homepage www.mediawebsolutionsbv.com ein Dienstleister im Onlinebereich und hat ihren Firmensitz unter der Adresse Flight Forum 40, 5657 DB Eindhoven, Niederlande. Laut der Homepage bietet die Media Websolutions B.V. Bereitstellung von Online-Unterhaltung in Spitzenqualitt und beschreibt sich mit den Worten Die Media Websolutions B.V. hat sich als oberstes Ziel gesetzt, Ihnen internationale Online-Unterhaltungsprodukte von hchster Qualitt zu liefern. Auf der Homepage erklrt die Media Websolutions B.V., dass sie Abbuchungen diskret vornimmt, also nicht unter dem Namen des von ihr betriebenen Onlineportals, sondern unter den Bezeichnungen mwsbill.com oder wmservice.net. Das erklrt, warum mein Mandant ber den reinen Lastschrifttext nicht das zugehrige Onlineportal erfahren konnte. Wie ist die rechtliche Vorgehensweise in einem solchen Fall? Wurde eine Abbuchung per Lastschrift von Ihrem Konto durch die Media Websolutions B.V. vorgenommen, die in Ihren Augen unberechtigt ist, so sollte dieser Forderung zunchst widersprochen werden. Durch den Widerspruch wird Media Websolutions B.V. mitgeteilt, dass Sie das Zahlungsverlangen bestreiten. Media Websolutions B.V. hat dann die Mglichkeit, auf Ihren Widerspruch einzugehen und den gesamten Vorgang zu berprfen. Schriftlicher Widerspruch: Immer dann, wenn eine in Ihren Augen zunchst unberechtigt erscheinende Forderung gegen Sie geltend gemacht wird, ist es wichtig, dass Sie schriftlich dagegen vorgehen. Rufen Sie nicht an, denn telefonische Widersprche sind spter nur schwer nachweisbar. Die Postadresse als auch die E-Mail-Adresse erfahren Sie in einem Fall wie hier ber das Impressum auf der Homepage der Media Websolutions B.V. Ich empfehle fr das erste Widerspruchsschreiben ein Einschreiben mit Rckschein, sowie zustzlich den Versand Ihres Schreibens per E-Mail. Verfgen Sie ber ein Faxgert oder ein Onlinefax, so schicken Sie der Gegenseite Ihren Widerspruch gegen die Forderung auch per Fax. Durch den mehrfachen Versand ist sichergestellt, dass die Gegenseite Ihr Schreiben tatschlich erreicht. Hat die Firma ihren Sitz jedoch auerhalb Deutschlands, so wie hier die Media Websolutions B.V. in den Niederlanden, so kann ein Einschreiben sehr teuer werden. Um diese Kosten zu vermeiden, kann in einem solchen Fall zunchst ein Widerspruch per E-Mail geuert werden. Eine solche Widerspruchs-E-Mail senden Sie bitte dreimalig im Abstand von mindestens zehn Minuten an die Gegenseite. Bitte lesen Sie zum genauen Vorgehen beim Einlegen eines Forderungswiderspruchs meinen ausfhrlichen Ratgeber rund um das Thema Widerspruch gegen eine Rechnung oder Mahnung. Darin beschreibe ich Ihnen ganz genau, wie ein solcher Widerspruch zu schreiben und zu verschicken ist. Zudem finden Sie dort einen kompletten Musterbrief, den Sie an Ihre individuelle Situation anpassen knnen. Den Ratgeber finden Sie hier:Ratgeber Forderungswiderspruch Rckbuchung einer Banklastschrift: Hat die Media Websolutions B.V. bereits Lastschriften von Ihrem Konto vorgenommen, wie in diesem Fall geschildert, so knnen Sie eine Rckbuchung direkt ber Ihre Bank veranlassen. Das ist sinnvoll, da die vertragliche Situation noch nicht geklrt ist und die Abbuchungen daher mglicherweise zu Unrecht erfolgt sind. Abbuchungen von einem Bankkonto sollten nur dann erfolgen, wenn beide Seiten (Sie und die Firma) den Vertrag gebilligt haben und Sie keine rechtlichen Einwendungen gegen den Vertrag erhoben haben. Sie knnen eine solche Rckbuchung gefahrlos vornehmen, da Sie gleichzeitig einen schriftlichen Widerspruch an die Media Websolutions B.V. richten. Die Firma erfhrt daher unmittelbar im Zusammenhang mit der Rckbuchung, warum Sie diese vorgenommen haben, und warum Sie der Forderung widersprechen. Eine Rckbuchung ist unproblematisch innerhalb von acht Wochen ab Kontobelastung mglich. In bestimmten Fllen kann eine Rckbuchung sogar bis zu 13 Monate zurck in die Vergangenheit ausgefhrt werden. Bitte lesen Sie hierzu meinenRatgeber Lastschriften Aufforderung zum Vertragsnachweis: Ist Ihnen bislang kein Vertrag mit der Media Websolutions B.V. bekannt, und haben Sie noch keine Vertragsbesttigung erhalten, so sollte dieser Vertrag zunchst nachgewiesen werden. Konkret kann die Media Websolutions B.V. dazu aufgefordert werden, den Vertrag zu beweisen. Denn erst wenn eine vertragliche Grundlage nachgewiesen ist, kann auf dieser Grundlage eine Forderung gegen Sie geltend gemacht werden. Aufforderung zum Rechnungsnachweis: Haben Sie bislang keine Rechnungen erhalten, sondern nur Abbuchungen auf Ihrem Bankkonto festgestellt, so knnen Sie auch nach den entsprechenden Rechnungsdokumenten fragen. Erklrung des Widerrufs: Wenn es sich um einen fr Sie unbekannten Vertrag mit der Media Websolutions B.V. handelt, knnen Sie im selben Widerspruchsschreiben den Widerruf des Vertragsschlusses erklren. Ein Widerruf beseitigt den Vertrag von Anfang an, wenn dessen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, und Sie werden so gestellt, als ob Sie nie einen Vertrag geschlossen haben. Mglich ist ein Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt einer deutlich gestalteten ordnungsgemen Widerrufsbelehrung. Liegt ein unbekannter Vertrag vor, so haben Sie mglicherweise bislang keine Widerrufsbelehrung erhalten. In einem solchen Fall ist der Widerruf eventuell sogar ein Jahr und 14 Tage lang mglich, wenn die rechtlichen Gegebenheiten dazu vorliegen. Ausspruch der Anfechtung: Schlielich kann in derartigen Fllen immer auch geprft werden, ob der Vertrag mit der Media Websolutions B.V. durch eine Anfechtung zunichte gemacht werden kann. Liegt ein kostenpflichtiger Vertrag vor, obwohl Sie Ihres Wissens nach keinen Vertrag oder vielleicht nur einen kostenfreien Vertrag eingegangen sind, so kann es sein, dass Sie sich in einem Irrtum befanden und sich vielleicht irrtmlich oder versehentlich an einer Stelle im Internet o.. registriert haben. Dann besteht die Mglichkeit, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Anfechtung des Vertrags auszusprechen. Erklrung der Kndigung: Zustzlich kann geprft werden, ob in einer Situation wie hier, in der anscheinend ein unbekannter kostenpflichtiger Vertrag besteht, zustzlich eine auerordentliche Kndigung ausgesprochen werden kann. Sie knnen in Ihrem Schreiben aber in jedem Fall die sog. ordentliche Kndigung zum Laufzeitende erklren. Damit haben Sie, selbst wenn Sie versehentlich einen kostenpflichtigen Mitgliedschaftsvertrag in irgend einer Ihnen derzeit noch unbekannten Form abgeschlossen haben, zumindest schon einmal die Kndigung zum regulren Laufzeitende erklrt. Kostenlose Erstanfrage zur Media Websolutions B.V. Haben Sie ein Begrungsschreiben, eine Rechnung oder eine Mahnung der Media Websolutions B.V. erhalten, oder wurde eine Bankabbuchung/Lastschrift von Ihrem Konto durch die Media Websolutions B.V. oder einen Zahlungsdienstleister wie die Webbilling AG vorgenommen, die Sie sich nicht erklren knnen, oder die in Ihren Augen mglicherweise fehlerhaft ist, so knnen Sie sich gerne an meine Kanzlei wenden. Lassen Sie mir einfach per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Erstanfrage zukommen. Ich berprfe Ihren Fall, und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Durch eine solche Erstanfrage entsteht kein Mandatsverhltnis und keine Gebhren. Die Kanzlei Hollweck hat bereits zahlreiche Flle im Bereich unbekannter Vertragsabschlsse erfolgreich bearbeitet und kennt daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten. Weitere Informationen zur Erstanfrage: Kontakt Kanzlei Hollweck Erstanfrage Gerne knnen Sie mir den Abbuchungstext der Media Websolutions B.V., ein Begrungsschreiben oder eine Ihnen zugegangene Rechnung oder Mahnung der Media Websolutions B.V. zur unverbindlichen berprfung als PDF im E-Mail-Anhang mitschicken. Hilfreiche Informationen im Rahmen einer Erstanfrage: Wenn Sie eine unverbindliche Erstanfrage per E-Mail an mich stellen, so bitte ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen. Diese erleichtern mir eine Beurteilung Ihres Anliegens. Welche Forderungen macht die Media Websolutions B.V. gegen Sie geltend? Ist Ihnen ein Vertrag mit Media Websolutions B.V. bekannt? Sind diese Forderungen in Ihren Augen unberechtigt? Haben Sie die Forderungen schon bezahlt? Haben Sie den Forderungen bereits schriftlich widersprochen? Wurde eine Abbuchung von Ihrem Konto oder Ihrer Kreditkarte vorgenommen? Wurde diese Abbuchung durch einen Zahlungsdienstleister durchgefhrt? Haben Sie diese Abbuchung rckgngig machen knnen? Haben Sie bereits eine Mahnung eines Inkassounternehmens erhalten? Falls ja, welche Forderung stellt das Inkassobro an Sie? Rechtsanwalt Thomas Hollweck Ihr Verbraucheranwalt in Berlin Weitere Links bersicht derBlog-Artikelder Kanzlei Hollweck Startseiteder Kanzlei Hollweck Wichtige Information zu diesem Artikel Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Wrdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Es handelt es sich dabei um die Rechtsansicht der Kanzlei Hollweck.Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollstndigkeit oder Richtigkeit. Wie in jeder Publikation knnen sich auch hier Fehler oder Unvollstndigkeiten eingeschlichen haben.Bei Fragen oder Anmerkungen zudiesem Artikel bitte ich daher um Beachtung der Hinweise imImpressumund um eineKontaktaufnahmemit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kmmern.

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