Ungewolltes Vertragsangebot der Money Solution IvN B.V. für einen versehentlichen Antrag über die Vermittlung einer Finanzsanierung

Einer meiner Mandanten war im Internet auf der Suche nach einem Kredit. Versehentlich stellte er dabei einen Antrag fr die Vermittlung einer Finanzsanierung ber die Money Solution IvN B.V. Das bemerkte er erst, als er das Angebot fr einen Vermittlungsvertrag erhielt. Was kann er nun tun? Artikel von Rechtsanwalt Thomas Hollweck Bundesweit ttige Kanzlei fr Verbraucherrecht Kostenlose Erstanfrage:Bitte hier klicken Erhlt man pltzlich ein Angebot fr einen eigentlich ungewollten Vertrag, so kommt es natrlich zu zahlreichen rechtlichen Fragestellungen. Im Folgenden mchte ich Ihnen einen Beispielfall aus dem Kanzleialltag vorstellen, der sich im Zusammenhang mit der Money Solution IvN B.V. aus Venlo in den Niederlanden ereignet hat. Angebot der Money Solution IvN B.V. fr die Vermittlung einer Finanzsanierung Einer meiner Mandanten war im Internet auf der Suche nach einem Kredit ber 3.000 Euro. Dabei registrierte er sich auf verschiedenen Internetseiten, um ein entsprechendes Angebot zu erhalten. Pltzlich erhielt er jedoch kein Angebot fr einen Kredit, sondern per E-Mail ein Angebot fr die Vermittlung einer Finanzsanierung. Dieses Angebot kam von Money Solution, einem Unternehmen des IvN B.V. (Instituut voor Natuurvorsing B.V.) aus Venlo in den Niederlanden. In dem Schreiben teilte Money Solution mit, dass sich in der Anlage der von der privaten Finanzsanierungsgesellschaft genehmigte Vertrag befindet. Diesen solle mein Mandant hinsichtlich der von ihm gemachten Daten berprfen und anschlieend per Link in der E-Mail oder im Vertrag besttigen. Zudem bat Money Solution fr den Fall der Annahme des Angebots um ein Formular mit der Bezeichnung Zahlungsempfnger und eine Kopie des Ausweises oder des Reisepass. Zustzlich benannte Money Solution die Konditionen fr den Vertrag, also die monatliche Rate sowie die Laufzeit. Erst jetzt bemerkte mein Mandant, dass er sich anscheinend unbemerkt und ungewollt auf einer Seite fr die Vermittlung einer Finanzsanierung ber eine Schuldensumme von 3.000 Euro registriert hatte. Eine solche bentigte er aber nicht, sondern die Auszahlung eines Kredits ber 3.000 Euro. Was kann mein Mandant nun unternehmen? Wie ist die Vorgehensweise in einem solchen Fall? Wenn Sie ein Angebot fr einen ungewollten Vertrag erhalten haben, so ist der wichtigste Rat, dieses Angebot nicht anzunehmen, indem Sie keine Annahmeerklrung abgeben. Denn in rechtlicher Hinsicht kommt nach deutschem Recht ein Vertrag immer nur dann zustande, wenn beide Seiten (hier: Kunde und Unternehmen) zwei bereinstimmende Willenserklrungen abgeben. Das heit, wenn Ihnen ein Unternehmen ein Angebot unterbreitet, dann mssen Sie dieses erst annehmen, um mit dem Unternehmen einen Vertrag abzuschlieen. Nehmen Sie das Angebot nicht an, so kommt kein Vertrag zustande. Liegt wie in dem hier gezeigten Fall ein Vertragsangebot von Money Solution vor, und wollten Sie ein solches Angebot nicht, so erklren Sie nicht die Annahme des Vertragsangebots. Stattdessen knnen Sie der Money Solution IvN B.V. mitteilen, dass Sie sich beispielsweise in einem Irrtum befanden und einen solchen Vermittlungsvertrag nicht wnschen. Eine mgliche Musterformulierung wre z.B.: Haben Sie vielen Dank fr Ihr Angebot vom (Datum). Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich dieses nicht annehmen mchte. Ich war auf der Suche nach einem Kredit ber (Betrag), also nach der Auszahlung dieses Geldbetrags auf mein Konto. Ich habe nicht nach einer Finanzsanierung o.. gesucht. Insofern habe ich mich bzgl. Ihrer Dienstleistung in einem Irrtum befunden, da diese nicht die von mir gesuchte ist. Da es sich um die Ablehnung eines Angebots handelt, knnen Sie Ihre Mitteilung unkompliziert per E-Mail an die Money Solution IvN B.V. schicken. Eine Zusendung per Einschreiben oder per Fax ist nicht erforderlich, da keine Fristen gewahrt werden mssen und ein Zugangsnachweis bei einer Angebotsablehnung nicht erforderlich ist. Kostenlose Erstanfrage Sollten Sie bei Ihrem Anliegen rechtliche Untersttzung bentigen, so knnen Sie sich gerne an die Kanzlei Hollweck wenden. Ich habe bereits zahlreiche Flle im Bereich der Vermittlung von Krediten, Schuldenregulierungen und Finanzsanierungen bearbeitet und kenne daher die genaue rechtliche Vorgehensweise in derartigen Angelegenheiten. Weitere Informationen zur Erstanfrage: Kontakt Kanzlei Hollweck Erstanfrage Gerne knnen Sie mir das Ihnen zugegangene Schreiben der Vermittlungsfirma zur unverbindlichen berprfung als PDF oder Foto im E-Mail-Anhang mitschicken. Zudem bitte ich um eine kurze Schilderung, was bei Ihnen genau geschehen ist. Ich schaue mir das dann an und teile Ihnen mit, ob und wie ich Ihnen helfen kann. Rechtsanwalt Thomas Hollweck Ihr Verbraucheranwalt in Berlin Weitere Links bersicht derBlog-Artikelder Kanzlei Hollweck Startseiteder Kanzlei Hollweck Wichtige Information zu diesem Artikel Dieser Blog-Artikel stellt einen Tatsachenbericht aus dem Kanzleialltag dar, mit entsprechender rechtlicher Wrdigung im Anschluss an die Fallschilderung. Bei Fragen oder Anmerkungen zudiesem Artikel bitte ich um Beachtung der Hinweise imImpressumund um eineKontaktaufnahmemit der Kanzlei Hollweck. Rechtsanwalt Thomas Hollweck wird sich dann umgehend um Ihr Anliegen kmmern.

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