WEG: Anspruch auf Beschlussersetzung auch nur für eine Klarstellung!

Zum Erfolg mit dem Hilfsantrag Eine interessante Entscheidung hat der BGH kürzlich wieder zum Übergangsrecht zwischen alten und neuem Recht im Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaft getroffen. Austausch der Terrassentür Vorausgegangen ist dem ein langjähriger Streit zwischen einem Bewohner im Erdgeschoss mit den anderen Wohnungseigentümern. Stein des Anstoßes war die Auswechslung seiner ebenerdigen Terassentür durch eine mit „WEG: Anspruch auf Beschlussersetzung auch nur für eine Klarstellung!“ weiterlesen The post WEG: Anspruch auf Beschlussersetzung – auch nur für eine Klarstellung! first appeared on .

zum Artikel gehen

Nach Selenskyj-Klarstellung: Gegenoffensive „komplett gestoppt“? Russland preist eigene Kriegstaktik

Selenskyj bestreitet Probleme im Krieg gegen Russland. Gleichzeitig behauptet ein russischer Gouverneur, die Gegenoffensive in Saporischschja gestoppt zu haben.

zum Artikel gehen

Pläne für ehemaliges Raiba-Gebäude abgesegnet

Vor einem Jahr hat der Hausener Gemeinderat einer Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde in der Gemarkung Rieden zugestimmt. Um diese Änderung hatte das Landratsamt Würzburg zur rechtlichen Klarstellung gebeten. Auf einem Teilgrundstück der 8800 Q

zum Artikel gehen

Pflichtpraktika: Keinen Anspruch auf Mindestlohn (5 AZR 217/21)

Im Fall eines Pflichtpraktikum, welches nach einer hochschulrechtlichen Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben die Praktikanten keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der Fall Im folgenden Fall (5 AZR 217

zum Artikel gehen

Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Erbringung der Tätigkeit im Homeoffice

ArbG Augsburg, Endurteil v. 07.05.2020 – 3 Ga 9/20 Kein Anspruch auf Erbringung der Tätigkeit im Homeoffice Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf € festgesetzt. Tatbestand 1 Der

zum Artikel gehen

Zeugnis Schlussformel Maßregelung: BAG vom 06.06.2023 9 AZR 272/22

Ein Arbeitnehmer kann aus § 109 Abs. 1 S. 3 GewO, der denArbeitgeber zu einer Beurteilung der Leistung und des Verhaltens desArbeitnehmers verpflichtet, keinen Anspruch auf eine Dankes- undWunschformel ableiten. § 612a BGB schützt den Arbeitnehmer nicht n

zum Artikel gehen