Entgeltfortzahlungsansprüche im Fokus des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen den Parteien dreht sich um Entgeltfortzahlungsansprüche des Klägers für den Zeitraum vom 14.03.2022 bis zum 31.03.2022. Der Kläger, welcher als Assistenzarzt bei der Beklagten beschäftigt war, hatte in diesem Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt, die ihm eine Erkrankung bis zum 31.03.2022 bescheinigte. Trotz dieser Bescheinigung wurde []
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