BVerwG: keine zwangsweise Online-Schulung für Vertrauenspersonen

Leipzig. Der 1. Wehrdienstsenat am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nimmt die militärischen Personalvertretungen in der Bundeswehr (Vertrauenspersonen) in Schutz gegen übergriffige Pseudo-Schulungen für ihre Aufgaben. Diese müssen nach § 20 Absatz 5 Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) alsbald nach ihrer Wahl in Seminarform dienstlich für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausgebildet werden. Das ist seit jeher eine ungeliebte aber laut Gesetz persönliche Aufgabe der Disziplinarvorgesetzten. Ein Kommandeur samt Personaloffizier wollte es sich besonders einfach machen: Per Befehl wurden die Vertrauenspersonen des Bereichs verpflichtet, innerhalb kurzer Fristen eine bestimmte Online-Fortbildung durchzuarbeiten, mit anschließender Lernstandskontrolle samt Benotung durch Vorgesetzte. Eine betroffene Vertrauensperson beschwerte sich, weil sie sich durch dieses Vorgehen, insbesondere durch die mit Nichtbefolgung anstehenden Straf- und Disziplinarverfahren wegen Befehlsverweigerung, in ihrem Ehrenamt behindert sah. Auf die Beschwerde wurde der Befehl aufgehoben, dann aber die Beschwerde als unzulässig verworfen wegen Erledigung der Hauptsache. Dieser Bescheid wurde durch den höheren Kommandeur, ebenso noch durch das Truppendienstgericht Süd in 1. Instanz bestätigt. Auf die vom TDG zugelassene Rechtsbeschwerde hob das BVerwG diese Entscheidungen auf und verpflichtet die Bundeswehr, den Befehl förmlich als rechtswidrig anzuerkennen und die Kosten des Soldaten zu tragen. Die Verpflichtung einer Vertrauensperson, an einer Erfolgskontrolle zu ihrer Erstausbildung nach § 20 Absatz 5 Satz 1 SBG teilzunehmen, verstößt laut Beschluss des BVerwG sehr wohl gegen das Behinderungsverbot des § 15 Absatz 1 SBG. Quelle: Beschluss des BVerwG vom 13. 7. 2023 1 WRB 2.22 Der Beitrag BVerwG: keine zwangsweise Online-Schulung für Vertrauenspersonen erschien zuerst auf Baden und Kollegen.

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BVerwG: teilweise Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für Fördersperren

Leipzig/ Daun. Ein Major fing sich ein Strafurteil wegen Missbrauch der Befehlsbefugnis ein, was selbstredend auch ein Disziplinarverfahren und eine Versetzung auslöste, und natürlich auch eine vorläufige Fördersperre für die Dauer des WDO-Verfahrens. U

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BVerwG: Zulässigkeit von Änderungen im Anforderungsprofil

Leipzig. In einem Konkurrentenstreit unter Juristen um einen militärischen A16-Dienstposten (Leitung einer Akademie) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun zum zweiten Mal die Stellenvergabe an eine weibliche Bewerberin aufgehoben. In der ersten

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BVerwG: Personalentwicklungsbewertung bei Soldaten ohne Rechtsgrundlage

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat einen wesentlichen Teil des aktuellen Beurteilungssystems der Bundeswehr für Soldaten, die neue Personalentwicklungsbewertung, mangels ausreichender Rechtsgrundlage als illegal kassiert. Der Grundsatz d

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BMVg: PEB-Beurteilungen vorläufig ausgesetzt und nicht mehr nutzbar

Bonn. Das Verteidigungsministerium (BMVg) reagiert auf den Rüffel des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), das in mehreren Beschlüssen vom 29. August 2023 eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die mit dem neuen Beurteilungssystem eingeführte PEB (P

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MENTOR Weiden-Neustadt - Schulung fr interessierte Mentoren

Fr interessierte Mentoren wird am Mittwoch, 27. Oktober 2021 von 14-16 Uhr eine Prsenz-Schulung in der Pestalozzischule in Weiden angeboten.

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