BVerwG: Zulässigkeit von Änderungen im Anforderungsprofil

Leipzig. In einem Konkurrentenstreit unter Juristen um einen militärischen A16-Dienstposten (Leitung einer Akademie) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nun zum zweiten Mal die Stellenvergabe an eine weibliche Bewerberin aufgehoben. In der ersten Runde hatte das Personalamt (BAPersBw) spezielle Erfahrungen (in der Plüschetage des Ministeriums) gefordert, um die gewünschte Kandidatin durchzubringen, und dem Antragsteller die entsprechenden Qualifikationen abgesprochen. Das BVerwG hatte die Auswahlentscheidung aufgehoben, einige Anforderungen als unzulässig beanstandet und dem BMVg aufgegeben, erneut unter Beachtung des Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden (Beschluss des BVerwG vom 25. 2. 2020 1 WB 15.20). Diese Anforderungen wurden gestrichen, zugleich aber neue Merkmale gefunden, mit denen der Antragsteller erneut ausgeschlossen wurde. Dazu nun die tiefrote Karte aus Leipzig: Zwar sei die Streichung der gerichtlichen beanstandeten Kriterien folgerichtig. Die statt dessen gefundenen neuen Kriterien seien jedoch weder nachvollziehbar hergeleitet noch sauber dokumentiert. Die ausgewählte Dame muss nun erneut von dem Dienstposten entfernt werden, und eine dritte Auswahlentscheidung erfolgen. Quelle: Beschluss des BVerwG vom 1. März 2023 1 WB 45.21 Der Beitrag BVerwG: Zulässigkeit von Änderungen im Anforderungsprofil erschien zuerst auf Baden und Kollegen.

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BVerwG: teilweise Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für Fördersperren

Leipzig/ Daun. Ein Major fing sich ein Strafurteil wegen Missbrauch der Befehlsbefugnis ein, was selbstredend auch ein Disziplinarverfahren und eine Versetzung auslöste, und natürlich auch eine vorläufige Fördersperre für die Dauer des WDO-Verfahrens. U

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BVerwG: Personalentwicklungsbewertung bei Soldaten ohne Rechtsgrundlage

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat einen wesentlichen Teil des aktuellen Beurteilungssystems der Bundeswehr für Soldaten, die neue Personalentwicklungsbewertung, mangels ausreichender Rechtsgrundlage als illegal kassiert. Der Grundsatz d

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BVerwG: keine zwangsweise Online-Schulung für Vertrauenspersonen

Leipzig. Der 1. Wehrdienstsenat am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) nimmt die militärischen Personalvertretungen in der Bundeswehr (Vertrauenspersonen) in Schutz gegen übergriffige Pseudo-Schulungen für ihre Aufgaben. Diese müssen nach § 20 Absatz 5 So

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BMVg: PEB-Beurteilungen vorläufig ausgesetzt und nicht mehr nutzbar

Bonn. Das Verteidigungsministerium (BMVg) reagiert auf den Rüffel des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), das in mehreren Beschlüssen vom 29. August 2023 eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die mit dem neuen Beurteilungssystem eingeführte PEB (P

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Änderungen der Beihilfenregelungen im Land Bremen

Der Bremer Landtag hat Änderungen der Beihilfebestimmungen beschlossen, die zum 1. Dezember 2022 in Kraft getreten sind. Hierbei ging es ... Der Beitrag Änderungen der Beihilfenregelungen im Land Bremen erschien zuerst auf Beamten-Infoportal.

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