Einseitige Anordnung von Corona-Tests durch den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber ist nach 618 Abs. 1 BGB verpflichtet, die Arbeitsleistungen, die unter seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass die Arbeitnehmer gegen Gefahren fr Leben und Gesundheit soweit geschtzt sind, als die Natur der Arbeitsleistung es gestattet. Dementsprechend kann der Arbeitgeber zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen. Quelle: BAG Pressemitteilung 21/22 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 1. Juni 2022 5 AZR 28/22

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Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurckkehrt, ein 14-tgiges Betretungsverbot fr das Betriebsgelnde, obwohl der Arbeitnehmer entsprechend den verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise aufgrund der

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Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Tätigkeitsverbot - unbezahlte Freistellung

Im Rahmen der in 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankerten sog. einrichtungsbezogenen Impfpflicht besteht kein gesetzliches Ttigkeitsverbot fr bereits vor dem 16. Mrz 2022 beschftigte Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber - entgegen 20a Abs.2 Satz1

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Sorgerechtsentzug im Verfahren auf einstweilige Anordnung

Sorgerechtsentzug im Verfahren auf einstweilige Anordnung (Entscheidung des BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss v. 07.03.2023 – 1 BvR 221/23) Frage nach der rechtlichen „Zulässigkeit“ einer Trennung der Kinder von den Eltern im Eilverfahren: Ein

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Kostenlose Corona-Schnelltests für alle in unseren Praxen

Seit dieser Woche bietet die Bundesregierung gemeinsam mit den Landesregierungen kostenlose Schnelltests für alle an. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir diese Maßnahme ebenso wie die PCR-Rachentests als Schwerpunktpraxis ermöglichen.  Es ist w

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Annahmeverzugsvergütung Reiserückkehrer aus Risikogebiet: BAG vom 10.08.2022 5 AZR 154/22

Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug mit der angebotenen Arbeitsleistung, wenn er einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände erteilt, obwohl dieser gemäß den verordnungs

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