Banken und Sparkassen haben jahrelang unwirksame Klauseln zur Zinsanpassung in ihren Prämiensparverträgen verwendet. Zum Nachteil der Kunden, deren Zinsen von den Banken zu niedrig berechnet wurden. Das hat der Bundesgerichtshof im letzten Jahr entschieden. Wie genau jetzt die Zinsen für die Nachzahlungen zu berechnen sind, muss noch juristisch geklärt werden.
Je länger, desto besser. So werben viele Sparkassen mit Prämiensparen. Sie preisen dabei an, dass ihre Kunden zusätzlich zu ihrer Prämie noch Zinsen erhalten. Doch die zugesicherte Verzinsung der Prämiensparverträge ist jetzt in den Fokus geraten.
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