Prokura Unterschrift: So wird es rechtsgültig

Aktualisiert am 1. Februar 2023 von mer Bekar Der Inhaber einer Prokura kennzeichnet seine Position durch einen entsprechenden Zusatz zur Unterschrift. Wenn ein Prokurist Korrespondenz abzeichnet, setzt er vor seine Unterschrift in aller Regel das Krzel ppa.. Dieser Hinweis auf die Prokura sorgt fr Rechtssicherheit. Denn der Geschftspartner kann sich darauf verlassen, dass der Prokurist dazu bevollmchtigt ist, die jeweilige Erklrung rechtsgltig abzugeben. Aber muss der Prokurist berhaupt auf die Prokura hinweisen, indem er das Krzel vor seine Unterschrift setzt? Was ist, wenn er den Hinweis weglsst? Und welche Bedeutung haben die Abkrzungen i. V. und i. A.? Wir erklren, was Sie zur Unterschriftenregelung wissen sollten. Sptestens, wenn ein Unternehmen eine gewisse Gre hat, kann die Geschftsleitung nicht mehr alle Briefe, Dokumente und sonstigen Schriftstcke selbst unterschreiben. Gleiches gilt fr den Versand von E-Mails und Faxen. Auerdem muss ein Unternehmen jederzeit handlungsfhig sein. Auch wenn der Chef mal nicht da ist oder krankheitsbedingt ausfllt, mssen die Geschfte weiterlaufen. Und generell wre es im normalen Geschftsbetrieb viel zu umstndlich und langwierig, jede noch so kleine Entscheidung erst mit der Geschftsfhrung abzusprechen. Aus diesem Grund ist es blich, einigen Mitarbeitern Vollmachten zu erteilen. Die Vollmacht befugt den jeweiligen Mitarbeiter dazu, bestimmte Geschfte und Handlungen im Namen des Unternehmens durchzufhren. Dabei gibt es Vollmachten in mehreren Formen. Die umfassendste Mglichkeit, einen Vertreter zu bestimmen, ist die Erteilung einer Prokura. Sie ermchtigt den Prokuristen zu allen gerichtlichen und auergerichtlichen Geschften im Betrieb des Handelsgewerbes. Und diese besondere Stellung kennzeichnet der Prokurist durch den Zusatz per Prokura vor seiner Unterschrift. Wofr stehen die Abkrzungen ppa., i. V. und i. A.? Unterschriftenzustze informieren den Geschftspartner darber, dass der Brief oder das Dokument in Vertretung unterschrieben wurde. Dabei sind im Geschftsalltag vor allem die drei Krzel ppa., i. V. und i. A. verbreitet. Sie haben folgende Bedeutungen: ppa. steht fr per procura. Manchmal wird auch nur pp. geschrieben. Per procura heit bersetzt durch oder aufgrund einer erteilten Prokura. i. V. ist die Abkrzung fr in Vollmacht. Anders als oft angenommen, ist es nicht die Abkrzung fr in Vertretung! i. A. bedeutet im Auftrag. Mit Blick auf die rechtliche Wirkung ergibt sich durch den jeweiligen Zusatz zur Unterschrift ein grundlegender und sehr wichtiger Unterschied. So weisen die Abkrzungen ppa. und i. V. den Unterschreibenden als jemanden aus, der eine Vollmacht hat. Die Vollmacht unterliegt gesetzlichen Regelungen und ein gesetzlicher Vertreter des Unternehmens hat sie erteilt. Aus diesem Grund entfaltet ein Schriftstck, das per Prokura oder in Vollmacht unterzeichnet wurde, auch rechtlich verbindliche Wirkung. Im Unterschied dazu besagt das Krzel i. A., dass der Unterschreibende fr den Inhalt des Schreibens keine Verantwortung trgt. Er verfasst und unterzeichnet das Schriftstck lediglich im Auftrag. Die Inhalte sind zwar mit dem Chef abgestimmt, doch der Unterschreibende ist letztlich nur der berbringer der Informationen. Ein Rechtsgeschft wird deshalb durch ein Schreiben, das im Auftrag unterschrieben ist, nicht begrndet. Was ist eine Prokura? Die Prokura ist eine sehr umfangreiche Vertretungsmacht. Sie ist in den 48 bis 53 Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Ergnzend dazu und um Lcken zu schlieen, greifen auerdem die Regelungen zur Vollmacht aus dem Brgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie stehen in den 164 ff. BGB. Gem 48 Abs. 1 HGB kann nur der Inhaber oder der gesetzliche Vertreter eines Handelsgeschfts Prokura erteilen. Und nach der Erteilung muss die Prokura im Handelsregister eingetragen werden. Diese Pflicht ist in 53 HGB festgelegt. Auch der Umfang der Prokura ist gesetzlich geregelt. So darf der Prokurist nach 49 Abs. 1 HGB alle Arten von gerichtlichen und auergerichtlichen Geschften und Rechtshandlungen ausfhren, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Im Unterschied zur Handlungsvollmacht, die ebenfalls im Handelsgesetzbuch geregelt ist, kommt es bei der Prokura nicht darauf an, welches Handelsgewerbe genau der Geschftsherr betreibt. hnlich wie die Vollmacht gibt es aber auch die Prokura in mehreren Formen: Einzelprokura Die Einzelprokura ermchtigt den Prokuristen zur Einzelvertretung. Folglich darf er eigenmchtig im Namen des Unternehmens auftreten und handeln. Er ist dazu befugt, alle Rechtshandlungen, die der Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt, alleine ausfhren. Echte Gesamtprokura Bei einer Echten Gesamtprokura erteilt der Geschftsinhaber zwei oder mehr Mitarbeitern gemeinschaftlich Prokura. Deshalb knnen sie das Unternehmen auch nur gemeinsam vertreten. Gibt es zum Beispiel zwei Prokuristen, kann Prokurist 1 nur zusammen mit Prokurist 2 Vertrge schlieen. Alleine geht das nicht. Es sei denn, der eine Prokurist htte den anderen Prokuristen dazu bevollmchtigt, bestimmte Geschfte durchzufhren. Eine andere Mglichkeit ist, dass Prokurist 1 dem alleinigen Handeln von Prokurist 2 nachtrglich zustimmt. Willenserklrungen annehmen, darf aber jeder Prokurist eigenstndig. Mchte ein Geschftspartner ein Angebot annehmen, das ihm die beiden Gesamtprokuristen unterbreitet haben, kann er das also auch nur gegenber einem Prokuristen erklren. Halbseitige Gesamtprokura Als halbseitige Gesamtprokura wird bezeichnet, wenn ein Prokurist eine Einzelprokura und ein zweiter Prokurist nur eine Gesamtprokura hat. Diese Konstellation hat zur Folge, dass der Prokurist mit der Einzelprokura alleine auftreten und handeln kann. Der Prokurist mit der Gesamtprokura hingegen kann nur zusammen mit dem anderen Prokuristen agieren. Gemischte Gesamtprokura Eine Abwandlung der Echten Gesamtprokura besteht darin, dass das Unternehmen einem Mitarbeiter Gesamtprokura erteilt. Dazu gibt es aber keinen zweiten Prokuristen. Stattdessen ist die Vertretungsmacht daran gebunden, dass ein gesetzlicher Vertreter mitwirkt. Bei einer GmbH zum Beispiel kann das einer der Geschftsfhrer sein. Weil der Prokurist nur in Zusammenarbeit mit einem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens agieren kann, wird diese Form als Gemischte oder auch Unechte Gesamtprokura bezeichnet. Filialprokura Das Unternehmen kann die Prokura auf den Betrieb von einer oder mehreren Niederlassungen begrenzen. Das wird dann eine Filialprokura genannt. Voraussetzung dafr ist, dass die einzelnen Filialen des Unternehmens unterschiedliche Namen haben. Welche Bedeutung hat es, wenn der Hinweis auf die Prokura neben der Unterschrift auftaucht? Geschftspartner, Lieferanten und andere Auenstehende knnen durch den Zusatz zur Unterschrift erkennen, ob und welche Art von Vollmacht der Unterschreibende hat. Dabei weist das Krzel ppa. in der Korrespondenz die Prokura aus. Fr den Auenstehenden schafft die Prokura zum einen rechtliche Sicherheit. Zum anderen trgt sie dazu bei, dass die Geschfte beschleunigt werden knnen. Das liegt ganz einfach daran, dass der Umfang der Prokura gesetzlich festgelegt ist. Und im Auenverhltnis kann die Geschftsleitung den Umfang nicht beschrnken. Das schliet 50 Abs. 1 und 2 HGB aus. Die einzige Ausnahme bildet die Filialprokura. Im Innenverhltnis kann der Geschftsfhrer zwar Beschrnkungen vornehmen. Verstt der Prokurist dagegen, macht er sich unter Umstnden schadensersatzpflichtig. Doch bei der Vertretung gegenber Dritten bleiben die Beschrnkungen wirkungslos. Fr die Praxis heit das: Wenn ein Schriftstck per Prokura unterschrieben ist, kann der Geschftspartner davon ausgehen, dass der Unterschreibende die Befugnis fr das Geschft oder die Rechtshandlung hat. Andersherum wei der Geschftspartner aber auch, wo die Befugnisse des Prokuristen enden. Wie unterschreibt ein Prokurist? 51 HGB besagt, dass der Prokurist mit einem Zusatz unterschreiben soll, der ihn als Vertreter der Firma kennzeichnet. In aller Regel ergnzt der Prokurist seine Unterschrift deshalb durch den Zusatz ppa., pp. oder per Prokura. Auf diese Weise wird klar, dass der Unterschreibende Prokura hat. Ob der Prokurist ein Krzel verwendet oder den Zusatz ausschreibt, bleibt seinem Geschmack berlassen. Die Vorgabe ist allerdings eine Ordnungsvorschrift. Das heit: Lsst der Prokurist den Zusatz weg, bleibt die Unterschrift trotzdem gltig und das Rechtsgeschft weiterhin verbindlich. Der Zusatz ist also keine zwingende Voraussetzung fr die Wirksamkeit der Unterschrift. Zumal sich der Geschftspartner selbst rckversichern kann, indem er einen Blick ins Handelsregister wirft. Denn dort ist eingetragen, wer in der Firma zum Prokuristen bestellt ist. Trotzdem sollte der Prokurist nicht auf den Zusatz verzichten. Denn zum einen schafft er damit Klarheit. Und zum anderen gebietet es die Hflichkeit gegenber Geschftspartnern, Lieferanten, Kunden und anderen Auenstehenden, die eigene Position anzugeben. Gerade gegenber neuen Kontakten kann sich der Prokurist auerdem gleichzeitig als kompetenter Ansprechpartner prsentieren. Bleibt aber die Frage, wie genau die Prokura mit der Unterschrift verknpft wird. Die DIN 5008 schlgt dafr bei Geschftsbriefen zwei Mglichkeiten vor: 1. Per Prokura und Unterschrift in einer Zeile Eine mgliche Anordnung ist, dass nach der Gruformel zunchst der Name der Firma folgt. Mit einer Leerzeile Abstand kommen dann in der nchsten Zeile der Hinweis auf die Prokura und die Unterschrift. Darunter wird der Name des Prokuristen maschinenschriftlich wiederholt. Das Ganze sieht so aus: Mit freundlichen Gren Firmenname per Prokura Unterschrift Vor- und Nachname 2. Per Prokura vor der Wiederholung des Namens Eine andere Mglichkeit ist, der Unterschrift eine eigene Zeile zu geben und den Hinweis auf die Prokura vor der maschinenschriftlichen Wiederholung des Namens zu platzieren: Mit freundlichen Gren Firmenname Unterschrift ppa. Vor- und Nachname Sie knnen den Zusatz auch handschriftlich ergnzen! Die DIN 5008 beschrnkt sich auf Anordnungen, bei denen der Unterschriftenzusatz mit dem Computer geschrieben wird. Doch im Geschftsalltag kann es natrlich sein, dass Ihnen ein Schriftstck vorgelegt wird, das schon fertig ausgedruckt ist. Hier ergnzen Sie den Prokura-Zusatz dann einfach von Hand. Sie schreiben also das Krzel oder die ausgeschriebene Form direkt vor Ihrer Unterschrift. Tatschlich wird oft sogar empfohlen, den Vermerk handschriftlich vorzunehmen. Denn auf diese Weise beugen Sie Missverstndnissen vor. Schlielich werden Sie in aller Regel nicht hauptberuflich Prokurist sein, sondern eine andere Ttigkeit im Unternehmen ausben. Folglich werden Sie vermutlich nicht jedes Schriftstck in Ihrer Funktion als Prokurist zeichnen. Ergnzen Sie Ihre Unterschrift nur dann um den Zusatz, wenn Sie tatschlich per Prokura unterschreiben, schaffen Sie Klarheit und gehen gleichzeitig keine unntigen Risiken ein. Wann sind die Krzel i. V. und i. A. richtig? In der geschftlichen Korrespondenz fgt der Inhaber einer Prokura einen Vermerk wie ppa. oder pp. zu seiner Unterschrift dazu. Alle anderen Bevollmchtigten verwenden das Krzel i. V., das fr in Vollmacht steht. Bei der Vollmacht kann es sich um eine Handlungsvollmacht handeln. Sie ist ebenfalls im Handelsgesetzbuch geregelt. Im Unterschied zur Prokura ist die Handlungsvollmacht aber nicht so umfangreich. Auerdem kann sie der Geschftsinhaber formfrei erteilen und dabei selbst bestimmen, wie weit die Vollmacht reichen soll. Und die Handlungsvollmacht wird auch nicht im Handelsregister eingetragen. Haben Sie eine Handlungsvollmacht, ergnzen Sie Ihre Unterschrift um den Zusatz i. V. Gleiches gilt, wenn Sie fr das jeweilige Rechtsgeschft eine Vollmacht nach den Regelungen des BGB haben. Das Krzel i. A. ist richtig, wenn Sie ein Schriftstck im Auftrag Ihres Vorgesetzten verfassen und unterschreiben, fr das Geschft als solches aber keine Befugnis haben. Der Empfnger des Schreibens wei dadurch, dass Sie keine Vertretungsmacht ausben, sondern die Angaben nur bermitteln. Frher wurde in solchen Fllen auch der Hinweis nach Diktat verreist verwendet. Doch heute ist dieser Vermerk nicht mehr zeitgem. Wie ist die Reihenfolge, wenn mehrere Personen unterschreiben? In vielen Unternehmen wird das sogenannte Vier-Augen-Prinzip angewendet. Dabei werden Schriftstcke immer von zwei Mitarbeitern unterzeichnet. Haben die beiden Mitarbeiter unterschiedliche Vollmachten, richtet sich die Reihenfolge der Unterschriften nach dem Rang. Der Ranghhere unterschreibt dann links, der andere Mitarbeiter rechts daneben. Zeichnen zum Beispiel der Prokurist und ein Mitarbeiter mit Handlungsvollmacht einen Vertrag, steht die Unterschrift des Prokuristen mit dem Hinweis auf die Prokura an der ersten Stelle. Rechts daneben unterschreibt der Bevollmchtigte mit dem Zusatz i. V. Haben die beiden Mitarbeiter den gleichen Rang, unterschreibt zuerst derjenige, der fr den Inhalt des Schriftstcks verantwortlich ist. Angenommen, zwei Gesamtprokuristen zeichnen einen Vertrag. Dabei hat der eine Prokurist den Vertrag aufgesetzt und wird spter auch der Ansprechpartner, weil die vertraglichen Vereinbarungen seine Abteilung betreffen. Dann unterschreibt dieser Prokurist links. Der andere Prokurist setzt seine Unterschrift rechts daneben, wobei beide mit dem Vermerk auf ihre Prokura unterzeichnen. Der Beitrag Prokura Unterschrift: So wird es rechtsgültig erschien zuerst auf Vollmacht Muster.

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