Will ein Unternehmen Personal abbauen, sind Abfindungszahlungen ein viel beachtetes Thema. Da eine Abfindung lohnsteuerpflichtig ist, suchen Arbeitgeber und Betriebsräte immer nach Alternativen. Die Überführung der Abfindungsleistung in das für den Mitarbeitenden geführte Langzeitkonto ist zum Beispiel eine mögliche Alternative – sofern korrekt umgesetzt. Wichtig ist dabei, die Unterscheidung zwischen echten und unechten Abfindungen. Das ist der Unterschied zwischen echter und unechter Abfindung Für den Otto-Normal-Verbraucher sind Abfindungen eine finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Diese sind zwar lohnsteuerpflichtig, allerdings müssen hierfür keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Diese Entschädigungszahlung wird „echte Abfindung“ genannt. „Echte Abfindungen“ werden zum Beispiel gezahlt, wenn es im Rahmen einer Restrukturierung zu einem Personalabbau kommt und Beschäftigungsverhältnisse mittels betriebsbedingter Kündigungen oder dem Abschluss von Aufhebungsverträgen beendet werden. Im Gegensatz dazu ist unter einer „unechten Abfindung“ eine Entschädigungszahlung zu verstehen, die zum Beispiel bei einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrags gezahlt wird, das Beschäftigungsverhältnis aber weiterhin bestehen bleibt. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg klärt Sachverhalt Details hierzu sind sehr gut in der Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (17.6.2021 – 4 K 4206/18) zu lesen. Abfindung ist wichtig verhilft nicht zum neuen Job Verständlicherweise liegt bei vielen Menschen, die einen Aufhebungsvertrag verhandeln, der Fokus auf der Abfindungshöhe. Denn die Abfindungszahlung ist für viele wie ein Notfallnetz, dass ihnen im Falle des Falls die Existenz absichert. Leider wird bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags vergessen, dass eine Abfindung nicht direkt dazu beiträgt, einen neuen Job zu finden. Dies würde dagegen aber eine Outplacement-Beratung tun. Der Beitrag Wohin mit der Abfindung? Von echten und unechten Abfindungen erschien zuerst auf Aila Kruska | KARRIERE OUTPLACEMENT - Ihr Experte für Outplacement, Newplacement und Trennungsmanagement.
Den eigenen Wegweiser immer mit dabei: Die iPhone-App Wohin? weiß, wo es langgeht. Die GPS-gestützte Umkreissuche findet jedes gesuchte Ziel in der unmittelbaren Nähe. Die neue Version Wohin? 9.0 unterstützt weiterhin die Apple Watch, fügt nun aber auch n
zum Artikel gehenSchließt ein Mitarbeiter mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag wird in den meisten Fällen eine Abfindungszahlung vereinbart. Diese ist für den Mitarbeiter grundsätzlich einkommenspflichtig. Das deutsche Steuerrecht begünstigt mit der so genannten
zum Artikel gehenDer Beitrag KI in der Steuerkanzlei wohin geht die Reise? erschien zuerst auf lexoffice.
zum Artikel gehenAuch im Falle einer Insolvenz hat ein Arbeitnehmer Kndigungsschutz, wenn es sich beim Arbeitgeber nicht um einen Kleinbetrieb handelt. So gilt zunchst, dass die Insolvenz an sich kein Kndigungsgrund ist. Entscheidend ist vielmehr, dass es betriebsbedi
zum Artikel gehenNun die eingangs gestellte Frage ist schnell beantwortet. Während es kurzfristig zumindest in der Wirtschaftskrise noch zu der ein oder andern Preissenkung kommen kann, ist die Tendenz klar aufwärts. Dies und die Auswirkungen auf die Umwelt haben die EU
zum Artikel gehen