Das Landgericht Bielefeld hat den Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, bei dem es um das Verbot einer rufschädigenden Äußerung auf Facebook ging, auf 10.000 € festgesetzt. Auf die Streitwertbeschwerde des Verfügungsbeklagten hin bestätigte das Oberlandesgericht Hamm die Bielefelder Entscheidung. Es ging um Bewertungen, in denen es u.a. „Nazis raus!!“ und „Meidet dieses Unternehmen!“ hieß. Zudem wurde ein „Shitstorm“ angekündigt. Lesen Sie den ganzen Artikel.
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