Steuerberater München Maxvorstadt | A

Wir sind Ihr Steuerberater in München (Maxvorstadt)! ✓Kompetenz ✓Integrität ✓Mandantenorientierung ☎ Gleich anrufen: +49 (0)89 54 88 56-0

gehen Sie auf die Website

Steuerliche Behandlung von Arbeitszimmeraufwendungen

Keine Aufteilung der Aufwendungen bei gemischter Nutzung

zum Artikel gehen

Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

Mit Einführung der Abgeltungsteuer wurde der Werbungskostenabzug bei den Kapitaleinkünften abgeschafft.

zum Artikel gehen

Kapitaleinkünfte in Steuererklärung 2015

Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen, soweit diese mit dem Kapitalertragsteuerabzug abgegolten sind, grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

zum Artikel gehen

Fitnessstudio für Arbeitnehmer

Viele Arbeitgeber lassen ihren Arbeitnehmern bestimmte Leistungen oder Annehmlichkeiten unentgeltlich zukommen.

zum Artikel gehen

Aufwendungen für die Geburtstagsfeier

Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen sind, können als Werbungskosten abgezogen werden.

zum Artikel gehen

Steuererklärung – Abgabefristen 2016

Als verbindlicher Abgabetermin zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gilt der 31.5.2016.

zum Artikel gehen

Aktuelle BFH-Revisionsverfahren 2016

Anhängige Revisionsverfahren und zu erwartende Entscheidungen 2016

zum Artikel gehen

Sozialversicherungsbeitrag 2016

Die Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung bleiben 2016 unverändert.

zum Artikel gehen

Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten erhoben.

zum Artikel gehen

Weihnachtsgeschenke an Geschäftspartner

Steuerfrei schenken bei vollem Betriebsausgabenabzug

zum Artikel gehen

Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

In der Einkommensteuer gilt das Zufluss-Abflussprinzip

zum Artikel gehen

Depotübergreifende Verlustverrechnung

Nicht selten unterhalten Kapitalanleger Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken.

zum Artikel gehen

Neue Sozialversicherungsbeitrags-Bemessungsgrenzen 2016

Die maßgebliche Bezugsgröße West beträgt im Jahr 2016 monatlich € 2.905,00 pro Monat.

zum Artikel gehen

Pauschalsteuer auf Sachzuwendungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in diversen Urteilen den Anwendungsbereich der Pauschalbesteuerung eingegrenzt.

zum Artikel gehen

Elektronisches Fahrtenbuch

Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg folgte der Finanzamtsauffassung.

zum Artikel gehen